Der Gehweg als tückische Stolperfalle

Nordrhein-Westfalen: Wenn Bürger ihre Stadt verklagen

  • Lesedauer: 3 Min.

Köln. Eine wackelige Bodenplatte, ein fehlender Pflasterstein - und schon ist es passiert. Auch in Nordrhein-Westfalens Städten stürzen Fußgänger regelmäßig über Stolperfallen auf Gehwegen, viele tun sich dabei ziemlich weh. Und keineswegs alle Betroffenen wollen das als Missgeschick oder unglücklichen Zufall abtun. Immer wieder werden die Städte von gestürzten Bürgern verklagt, wie eine dpa-Umfrage ergab. Selten allerdings mit Erfolg.

Beispiel Düsseldorf: Die Landeshauptstadt zählte nach Behördenangaben von 2015 bis 2017 zwischen zwei und vier Klagen pro Jahr. »In der Regel geht es um Personenschäden, in denen Fußgänger über eine hochstehende oder kippelnde Platte gestolpert sind und sich hierbei verletzt haben«, erklärt ein Sprecher. Bei einem Prozess sei es auch darum gegangen, dass jemand im Dunkeln gegen einen Betonpoller gelaufen und hingefallen sei. Vor Gericht würden dann in der Regel Schmerzensgeld und Behandlungskosten geltend gemacht - und mitunter auch ein Sachschaden, etwa aufgerissene Kleidung.

Die Zahl der Klagen wegen der Stürze bewegt sich in den großen NRW-Städten zwar auf niedrigem Niveau, ist aber über die Jahre relativ konstant. Gegen Köln wurden nach Angaben der Stadt 2016 acht Klagen erhoben, 2017 elf. Ähnlich sieht es im Ruhrgebiet aus. In Dortmund wurden 2016 nach Stadtangaben fünf und im Jahr 2017 drei Klagen eingereicht, Essen zählte 2016 fünf Klageverfahren und 2017 zwei. Auch Siegen wurde auf Schadensersatz verklagt: Von 2016 bis 2018 (Stichtag: 31. August) viermal.

Von Erfolg gekrönt war das juristische Vorgehen für die Gestürzten allerdings selten. Düsseldorf etwa zahlte 2017 nach Behördenangaben in keinem einzigen Fall, weder wegen eines Urteils noch aufgrund eines Vergleichs. 2016 floss in zwei Fällen Geld. Ähnlich sieht es in Essen aus. Aus den vergangenen beiden Jahren ist nur für 2016 eine »Teilzahlung« protokolliert, wie die Stadt mitteilt. In der Millionenstadt Köln wurden 2016 acht Klagen von Gerichten abgewiesen, ebenso 2017. Ein Fall aus dem vergangenen Jahr ist noch offen, bei zwei gab es Vergleiche - aber im »niedrigen Bereich«, wie die Stadt erklärt.

Für die geringe Erfolgsquote der Kläger gibt es mehrere Gründe. Zum einen sind die Hürden im Klageverfahren recht hoch. »Man muss ein Verschulden desjenigen nachweisen, der die Straße unterhält«, erklärt der Verkehrsrechtler Jens Dötsch. Gibt es einen Nachweis, dass die Straße regelmäßig kontrolliert wurde und beim letzten Mal noch keine Kante da war, scheitert man bereits an dieser Stelle.

Und selbst wenn man ein fremdes Verschulden beweisen kann, kommt die nächste Schwierigkeit. »Nicht für alle Probleme muss sofort alles getan werden - sondern immer nur im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren«, erklärt Dötsch. »Wenn die Gemeinde sagt, dass kein Geld da ist für eine Maßnahme, dann kann es auch daran scheitern. Die Gerichte sagen: Man muss nur die Maßnahmen ergreifen, die wirtschaftlich sind.« Er selbst rate Mandanten nur zu einer Klage, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. »Die Trauben hängen in diesem Bereich so hoch, dass das finanzielle Risiko in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem geltend gemachten Schaden steht.« dpa/nd

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