Gefährliches Abwracken am Strand

Deutschland tritt dem Hongkong-Abkommen für ein sichereres Schiffsrecycling bei

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

Deutsche Schiffe sollen zukünftig sicher und umweltgerecht verschrottet werden. Der Bundestag beschloss am Freitag einstimmig, dem internationalen Übereinkommen zum Recycling von Schiffen beizutreten. »Endlich«, merken Kritiker an, denn die »Hongkong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships« wurde bereits im Jahr 2009 verabschiedet.

Fast 80 Prozent aller Schiffe weltweit werden nach Angaben des deutschen Reederverbandes VDR in Asien »recycelt«, insbesondere in Indien, Bangladesch und Pakistan - nur drei Prozent in der Europäischen Union. »Neben den niedrigen Arbeitskosten sind die Nachfrage nach hochwertigem Stahl aus der Schifffahrt und die gut entwickelte Recyclingindustrie mit Tausenden Arbeitsplätzen Gründe, warum sich Reedereien, Investoren und Banken für den Verkauf von gebrauchten Schiffen nach Asien entscheiden«, erklärt VDR-Präsident Alfred Hartmann den Abwrackboom in Südasien.

Der Reederverband hatte immer wieder an die Bundesregierung appelliert, das Hongkong-Übereinkommen zu ratifizieren. Deutschland sei immerhin Heimatland der viertgrößten Handelsflotte der Welt. Jetzt begrüßte der VDR den Bundestagsbeschluss ebenso wie die Gewerkschaft ver.di und der Werftenverband VSM. Dieser kritisierte allerdings zugleich, dass damit erst ein »kleiner Beitrag« für eine Verbesserung der Arbeits- und Umweltbedingungen geleistet werde. Wichtige Länder mit großen Abwrackkapazitäten wie beispielsweise Indien, China, die Türkei oder Bangladesch fehlten noch.

Im Mai 2009 hatten 67 Mitgliedsstaaten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) das Hongkong-Abkommen beschlossen. Dadurch sollten das Abwracken umweltverträglicher und die Arbeitsbedingungen in den Recyclingwerften verbessert werden. Üblicherweise bestehen letztere aus einem Strand, und die Arbeiter zerlegen nahezu ungesichert mit Schneidbrennern die dicken Pötte in ihre Einzelteile. »Beaching« wird diese Form des Abwrackens verharmlosend genannt, das sogar lebensgefährlich ist. Von Januar bis Anfang Oktober zählte die Nichtregierungsorganisation »Shipbreaking Platform« 24 Tote in Südasien.

Doch seit dem Jahr 2009 hat sich wenig geändert. 2016, so der LINKE-Bundestagsabgeordnete Jörg Cezanne, seien von insgesamt 99 ausrangierten Schiffen aus ehemals deutschem Besitz 97 auf den Stränden Südasiens verschrottet worden. »Die dort herrschenden Bedingungen sind absolut verheerend und unmenschlich.«

Kernpunkt des Hongkong-Übereinkommens ist die Erstellung einer Schadstoffliste, in der alle toxischen Stoffe wie Asbest oder giftige Außenhautanstriche erfasst werden müssen. Die Konvention enthält außerdem Bestimmungen für die Zertifizierung von Werften, die auch Mindeststandards beim Arbeitsschutz vorsehen.

Deutschland war beim Abtauchen in dieser Frage in bester Gesellschaft. Bis zu dem Bundestagsbeschluss hatten erst sechs Länder das Abkommen ratifiziert, wie aus einer aktuellen Aufstellung der IMO in London hervorgeht. Diese Länder kommen auf etwa 20 Prozent der weltweiten Tonnage. Die UN-Sonderorganisation hat eine an sich niedrige Zielmarke von 40 Prozent vorgegeben - ist diese erreicht, tritt das Abkommen zwei Jahre später für alle Staaten weltweit verbindlich in Kraft. Die Grenze würde schon dann erreicht werden, wenn die beiden führenden Flaggenstaaten Liberia und Marshallinseln unterschreiben.

Das Zögern der deutschen Politik wird in Berlin daher auch mit den langsamen internationalen Fortschritten begründet. Keinesfalls wollten die seit 2009 amtierenden Bundesregierungen eine Vorreiterrolle einnehmen. Immerhin gehörte zeitweilig ein Drittel der weltweiten Containerflotte deutschen Eigentümern - und das Hongkong-Abkommen dürfte die Erträge aus dem Abstoßen alter Schiffe schmälern.

Der maritimen Industrie geht es schlicht um Wettbewerbsgleichheit gegenüber der globalen Konkurrenz. Daher droht eine »Schiffsrecyclingverordnung« der EU im Sande zu verlaufen, schon bevor sie 2019 wirksam wird. Sie lässt ähnlich wie die Hongkong-Vereinbarung eine Verschrottung nur an geprüften Recyclingplätzen in und außerhalb Europas zu. Reeder drohten, ihre alten Schiffe dann einfach unter einer Nicht-EU-Flagge auf die letzte Reise zu schicken.

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