Streamen ohne Aufsicht

»Bild« und Livestreams

Die »Bild«-Zeitung darf vorerst auch ohne Rundfunklizenz Livestreams im Internet verbreiten. Es sei fraglich, ob die Video-Angebote der Redaktion als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen seien, befand das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Medienkonzerns Axel Springer statt, der sich gegen einen entsprechenden Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) richtete.

Konkret geht es um die...


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