Opel scheitert vor Gericht mit Eilantrag

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Schleswig. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber nicht abschließend zu beurteilen. Das Kraftfahrtbundesamt hatte Mitte Oktober angeordnet, dass der Autohersteller unzulässige Einrichtungen bei drei Automodellen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Opel erhob vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid. dpa/nd

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