Anleger dürfen wertlose Aktien jederzeit verkaufen

Bundesfinanzhof: Ziel der Steuerersparnis kein Missbrauch

Nach einem am 19. September 2018 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 32/16) in München können Anleger die Papiere gezielt in einem Jahr verkaufen, in dem eine möglichst weitgehende Verrechnung der Verluste mit anderweitigen Kapitalerträgen möglich ist. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sei dies kein Missbrauch.

Der Kläger hatte 2009 und 2010 Aktien für zusammen 5760 Euro gekauft. Statt Ertrag abzuwerfen, wurden sie wertlos. 2013 verkaufte er beide Pakete an ...


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