Mieterin gewinnt gegen Eigentümerin

Eigenbedarfsklage auf Neuköllner Wohnung in zweiter Instanz abgewiesen

  • Marion Bergermann
  • Lesedauer: 4 Min.

»Sehr erleichtert« fühlt Anna sich, »gut, dass ich mein Zuhause behalten kann.« Die Studentin hat gerade vor dem Landgericht Berlin gegen ihre Vermieterin gewonnen.

Diese hatte Eigenbedarf angemeldet und geklagt, dass Anna, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, als Mieterin aus dem Haus in der Neuköllner Leinestraße ausziehen müsse. Nun hat die Richterin diese Eigenbedarfsklage abgewiesen. Die Begründungen der Eigentümerin, einer Anwältin, warum sie die Zwei-Zimmer-Wohnung selbst nutzen wolle, hielt die Richterin für nicht überzeugend.

So hatte die Eigentümerin als tragenden Grund genannt, dass sie die Wohnung mit ihrem Ehemann als Stadtwohnung für kürzere Anfahrtszeiten zur Arbeit in der kalten Jahreszeit nutzen wolle, da sie in Karolinenhof, im Südosten Berlins, wohne und in der Stadt arbeite.

Das hielt die Richterin nicht für plausibel, weil der Ehemann, der vor Gericht als Zeuge für die Klägerin auftrat, als Selbstständiger ein Büro in deren Einfamilienhaus in Karolinenhof hat. Den geringeren Stress für die Frau durch den Mehraufwand für den Mann zu ersetzen und einen Doppelhaushalt in der gleichen Stadt zu führen, sah das Gericht als nicht einleuchtend an. Auch dass die Eigentümerin aus Geldgründen zur Altersvorsorge gezwungen sei und deshalb für geringe Kosten in der Leinestraße wohnen wolle, wies die Richterin als Grund ab.

Die Wohnung im Neuköllner Schillerkiez hat kein Badezimmer und kein fließend warmes Wasser, die Dusche befindet sich in der Küche. Zudem ist der Verschlag für die Toilette nicht beheizbar. Auch in den Augen der Richterin entspricht das für Berliner Verhältnisse einem Substandard. Wenn die Klägerin sage, sie seien das gewöhnt, sie hätten bis 1990 mit drei Kindern mit einer Toilette auf der Zwischenetage gelebt, überzeuge das nicht, weil sich »nach 30 Jahren nicht unerfolgreichem Berufsweg Standards geändert haben«, so die Richterin. Zur angegebenen unzureichenden Altersvorsorge als Grund für den Eigenbedarf verwies die Richterin außerdem auf die Immobilien der Frau. Sie besitzt eine Ferienwohnung in Lichtenberg, eine Wohnung in der Schönhauser Allee in Pankow und das Einfamilienhaus in Karolinenhof.

Da es für diese Wohnung keine Verpflichtung für den Eigentümer gibt, selbst eine gewisse Zeit dort zu wohnen, ist es noch wahrscheinlicher, dass die Eigentümerin die Wohnung sanieren wollte, um mit einer entsprechend hohen Miete mehr Profit zu machen.

Die Kosten des Rechtsstreits muss nun die Klägerin tragen, eine Revision ließ die Richterin nicht zu. Damit hat es sich für Anna gelohnt, Berufung gegen ein vorheriges Urteil einzulegen. Im Juni dieses Jahres hatte das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass die Vermieterin und ihr Ehepartner den Eigenbedarf glaubhaft dargelegt hätten und somit Annas Kündigung rechtmäßig sei.

Daraufhin zog die Studentin vor das Landgericht, der nächsthöheren Instanz, das ihr nun Recht gab. »Es ist wichtig zu sehen, dass es sich lohnt, durchzuhalten, es gibt jetzt ein Urteil vom Landgericht, das für Mieter*innen urteilt«, freut sie sich.

Mit Anna ist etwa ein Dutzend Aktivist*ìnnen zur Urteilsverkündung gekommen. Darunter auch einige von der Antigentrifizierungs-Initiative »Solidarische Aktion Neukölln« (solA). Für Mariam Genski von »solA« ist die Entscheidung »ein Signal, dass es sich lohnt, sich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren und Eigentümer in die Schranken zu weisen«. Gleichzeitig rechnet die Initiative mit neuen Versuchen der Vermieterin, die Wohnung anderweitig zu nutzen.

Trotz des Erfolgs weist sie darauf hin, dass es in vielen Fällen nicht so gut für die Mieter*innen ausgehe. Diejenigen, die Streit mit Eigentümer*innen haben, lädt »solA« daher ein, sich bei ihnen zu melden, um sich zusammenzuschließen.

Anna will sich nun auf ihre Masterarbeit konzentrieren, nachdem ihre Bleibe erst einmal gesichert ist. Seit acht Jahren lebt sie in der Wohnung im Schillerkiez. Für sie ist klar: »Ich will da wohnen bleiben, das ist mein Zuhause.«

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