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  • Proteste gegen Rheinmetall

Friedensaktivist verurteilt

Gericht stuft Protestaktion vor Waffenschmiede in Niedersachsen als rechtswidrig ein

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Nur Regionalzüge halten auf dem Bahnhof Unterlüß. Beim kurzen Stopp fällt der Blick aus dem Zug auf eine Gemeinde, die so unscheinbar wirkt wie viele andere Heideorte in Niedersachsen auch und sich doch von ihnen unterscheidet: durch die Präsenz eines Rüstungskonzerns, durch dessen Werk und ein 50 Quadratkilometer großes Gelände zum Erproben von Waffen. Im knapp 4000 Einwohner zählenden Unterlüß, zu finden zwischen Lüneburg und Celle, produziert die Rheinmetall GmbH Panzermunition, Granatwerfer, Flugzeugbordkanonen und anderes Kriegsgerät. Ein Standort, der zum Frieden mahnende Menschen immer wieder mal zu Protesten bewegt, unter ihnen die Aktivisten der Initiative »Rheinmetall entwaffnen«. Einer von ihnen ist der seit drei Jahrzehnten bundesweit agierende Rüstungsgegner Hermann Theisen aus Heidelberg.

Im Mai hatte er vor der Waffenschmiede in Unterlüß Flugblätter an Mitarbeiter des Unternehmens verteilt und sie damit aufgefordert, Interna des Betriebes preiszugeben. So lasen die Beschäftigten in Theisens Text den Appell: »Informieren Sie die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Rede stehenden in Teilen illegalen Exportpraxis Ihres Arbeitgebers!« Das Flugblatt gelangte nicht allein zu den Rheinmetallern, sondern auch zur Staatsanwaltschaft, und die wertete es als Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln, zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen. Wegen dieses Vorwurfs musste sich Theisen jetzt vor dem Amtsgericht in Celle verantworten.

Es verurteilte den 54-Jährigen zu 1800 Euro Geldstrafe, blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 4800 Euro gefordert hatte. Theisen war davon ausgegangen, den Verhandlungssaal mit einem Freispruch verlassen zu können, sah er seine Aktion vor dem Werkstor doch durch die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit legitimiert. Er habe mit seinem Flugblatt dazu beitragen wollen, so der Angeklagte, dass sowohl in der Öffentlichkeit als auch unter den Rheinmetall-Mitarbeitern in Unterlüß eine Diskussion über seiner Meinung nach illegale Waffenexporte des Konzerns angestoßen wird. Ein Vorwurf, den das Unternehmen schon im Vorfeld des Prozesses entschieden zurückgewiesen hatte.

Zurückgewiesen vom Gericht wurde nun Theisens Argument, er habe im Rahmen der Meinungsfreiheit gehandelt. Das Grundrecht darauf habe seine Grenzen, politischen Protest könne man auch auf andere Art und Weise äußern als mit dem Aufruf zum Geheimnisverrat, beschied die Richterin dem Friedensaktivisten sinngemäß. Dass sie mit ihrem Urteil deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß bleibe, so die Vorsitzende, sei auch darauf zurückzuführen, dass Theisen nicht vorbestraft ist.

Zu ihm gibt es im Bundeszentralregister, das Verurteilungen auflistet, tatsächlich keinen Eintrag. Und das, obwohl der engagierte Mann wegen ähnlicher Proteste wie in Unterlüß schon mehr als 20 Mal vor Gericht stand. Andere seiner Aktionen waren vor der Fabrik des Waffenproduzenten Heckler & Koch oder vor einem Fliegerhorst der Bundeswehr. Doch stets war Theisen von höheren Instanzen freigesprochen worden. Er geht davon aus, dass dies auch im aktuellen Fall geschehen wird. »Spätestens vor dem Oberlandesgericht«, sagt Hermann Theisen, der Berufung gegen den Celler Urteilsspruch einlegen will.

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