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Berlin muss Lehrerin Entschädigung zahlen
Neutralitätsgesetz bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz aber vereinbar
Das Land Berlin muss einer wegen ihres muslimischen Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht noch zugunsten des Landes entschieden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106654.kopftuch-verbot-berlin-muss-lehrerin-entschaedigung-zahlen.html
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