nd-aktuell.de / 05.12.2018 / Ratgeber / Seite 22

Entschädigung für homosexuelle Justizopfer

Homosexuelle Justizopfer sollen künftig auch dann entschädigt werden, wenn sie verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages machte den Weg für diese Erweiterung frei. Die im Haushalt vorgesehenen sieben Millionen Euro werden aufgeteilt in sechs Millionen für Verurteilte und eine Million für Verfolgte. Der Bundestag muss der Änderung formal noch zustimmen.

Künftig sollen auch Betroffene entschädigt werden, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht wurden, Untersuchungshaft oder besonders belastende Ermittlungsmaßnahmen erlitten haben.

Im vergangenen Jahr wurden homosexuelle Justizopfer offiziell rehabilitiert und die entsprechenden Urteile aufgehoben. Agenturen/nd