Feuchte Wände müssen umgehend saniert werden
Bauzustand
So müssen zum Beispiel feuchte Wände umgehend saniert werden. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 203/17) hin.
In dem Fall ging es um einen Altbau aus dem Jahr 1890, der 1986 in 15 Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilt worden war. Bei drei Einheiten im Tiefparterre des Gebäudes, die als Naturheilpraxis und Büros genutzt wurden, la...
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