Mit Farbe gegen Verharmlosung von Kriegsverbrechen

Münchner Aktionskünstler erneut wegen roter Markierung des Ehrenmals für den hohen Wehrmachtsoffizier Alfred Jodl verurteilt

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wolfram Kastner reicht es. Der Aktionskünstler will Verfassungsbeschwerde einreichen. Drei Jahre, nachdem er die Grabstätte der Familie von Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee aus Protest mit roter Farbe angemalt hatte, wurde Kastner am Dienstag in München zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll die Reinigungskosten von 4100 Euro bezahlen, die die Angehörigen des Wehrmachtsoffiziers eingeklagt hatten. Jodl war 1946 als Nazi-Kriegsverbrecher hingerichtet worden.

Das Landgericht München wertete Kastners Aktion als «Eingriff in das Eigentum» der Kläger. Mit dem Urteil geht ein jahrelanger Rechtsstreit vorläufig zu Ende, eine weitere Berufung ist nicht möglich.

Es war nicht das erste Mal, dass der 1947 geborene Künstler für eine Aktion vor Gericht stand. Im Jahr 2003 hatte er einen Brief an den damaligen österreichischen Bundespräsidenten Kurt Waldheim geschrieben. Beigelegt war eine schwarze Schleife mit der Aufschrift: «Unseren gef...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.