Urteil im Betrugsprozess rechtskräftig

Boitzenburg. Im Betrugsprozess rund um die Sanierung von Schloss Boitzenburg haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit ist es rechtskräftig. Vergangene Woche wurden zwei 50 und 56 Jahre alten Männer vom Landgericht Potsdam zu einer Strafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Da das Gericht rund vier Jahre als vollstreckt erklärt hatte, ist fraglich, ob sie noch ins Gefängnis müssen. Darüber will die Staatsanwaltschaft nach Zustellung des Urteils entscheiden. »Wir werden das prüfen«, sagte Sprecherin Sarah Kress-Beuting.

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