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Maaßen und seine Geheimniskrämerei
Netzwoche: Der Verfassungsschutz darf Anfragen von Journalisten nicht einfach unter Verweis auf angebliche Geheimhaltung unbeantwortet lassen
Hans-Georg Maaßen hat sich in seiner Zeit als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz fünf Mal mit der AfD getroffen. Das steht fest. Doch worum es dabei konkret ging, will er nicht sagen. Ein Urteil könnte ihn nun dazu zwingen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1107461.verfassungsschutz-und-afd-maassen-und-seine-geheimniskraemerei.html
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