Eine Klingelschildposse

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht kuriose Auswüchse. So entschied unlängst die österreichische Hausverwaltung »Wiener Wohnen«, Namensschilder von Bewohnern gegen Wohnungsnummern auszutauschen. Der Grund: Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung hatte die Koppelung von Nachnamen und Wohnungsnummern als Verstoß gegen die DSGVO empfunden.

Nachdem auch der deutsche Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund per Zeitungsanzeige seinen Mitgliedern empfohlen hat, die Namensschilder an den Türklingeln vorsorglich zu entfernen, denn nur so sei die Privatsphäre der Mieter gewährleistet, stellte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff nunmehr klar: Man solle sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Rechtslage informieren ...


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