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Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen UN-Migrationspakt zurück

Begründung: Pakt ist nur politisches Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit und hat keine innerdeutschen »Rechtswirkungen«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Reihe von Eilanträgen gegen den UN-Migrationspakt zurückgewiesen. Die am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschlüsse ergingen bereits am vergangenen Freitag und damit vor der Zustimmung auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu dem umstrittenen Abkommen in Marrakesch an diesem Montag. Die insgesamt 13 Antragssteller wollte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1107748.un-migrationspakt-verfassungsgericht-weist-eilantraege-gegen-un-migrationspakt-zurueck.html

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