Universitäten schalten auf stur

Berliner Hochschulen weigern sich, ihre studentisch Beschäftigten tarifkonform anzustellen

  • Marion Bergermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Eigentlich wollte eine Studentin bei einem Pressetermin erzählen, wie sie wohl ihren Job an der Universität verliert, weil diese gerade keine Studierenden in bestimmten Bereichen mehr beschäftigt. Aus Sorge, ihr könnte das in der Verhandlung um die Stelle Nachteile bringen, will sie doch nicht reden.

An den Berliner Hochschulen bangen gerade Hunderte Studierende darum, ihre Jobs an der Universität behalten zu können oder wiederzubekommen. Der Konflikt um die studentisch Beschäftigten in nicht wissenschaftlichen Bereichen wie Bibliotheken, Verwaltungs- oder Informatikabteilungen spitzt sich zu.

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Es geht darum, dass laut einem Gerichtsurteil Studierende mit nicht wissenschaftlichen Tätigkeiten eigentlich nach dem öffentlichen Ländertarif TV-L beschäftigt werden müssten. Viele sind jedoch im schlechter bezahlten Tarif für Studierende, TV Stud, angestellt, der nur für diejenigen bestimmt ist, die wissenschaftliche Hilfsarbeiten verrichten. Dadurch sparen die Hochschulen Geld, das ihnen eigentlich vom Land zur Verfügung gestellt wurde.

Versuche der studentischen Personalräte und der Betroffenen, nach und nach tarifkonforme Einstellungen und Vertragsänderungen zu schaffen, werden von den Universitätsleitungen blockiert. Sie wollen stattdessen das hiesige Hochschulgesetz ändern, um Studierende auch in nicht wissenschaftlichen Bereichen billiger anstellen zu können. Der entsprechende Paragraf 121 besagt, dass nur Studierende, die etwa an Lehrstühlen aushelfen, unter den TV Stud fallen.

Ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wollen das nicht mehr hinnehmen. Sie lehnen eine Ausweitung des entsprechenden Paragrafen im Berliner Hochschulgesetz ab. »Dieses Gesetz darf nicht geschliffen werden«, sagt Susanne Stumpenhusen, ver.di-Landesbezirksleiterin.

Studierende, die in nicht wissenschaftlichen Bereichen arbeiten, nach öffentlichem Tarif zu bezahlen sei möglich, sagen ver.di und die GEW. »Wir erfahren in den letzten vier Monaten eine Kampagne der Hochschulen gegen ihre Studierenden«, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretärin Jana Seppelt. Denn falls die Forderungen nach der Umstellung auf den Ländertarif nicht aufhörten, drohe die Humboldt-Universität (HU), Stellen outzusourcen. In ihrer letzten Pressemitteilung im November schrieb die Universität, fehlende Arbeitskräfte durch »die Inanspruchnahme von Personalagenturen, externen Dienstleistern oder auch die befristete Ausschreibung von TV-L-Teilzeitstellen« zu ersetzen.

Währenddessen »tragen die Universitäten den Konflikt auf dem Rücken der studentisch Beschäftigten aus, um Druck zu machen«, sagt Seppelt. An der Technischen Universität (TU) darf nur noch bis zum 31. Dezember in nicht wissenschaftlichen Bereichen nach TV Stud eingestellt werden. Wie es weitergeht, ließ der Kanzler Mathias Neukirchen offen, ein Gespräch findet laut Stefanie Nickel-Busse, Personalratsvorsitzende der TU, erst im Januar statt. Zu spät, wie sie findet. Rund 400 Studierende sind hier betroffen, schätzt Nickel-Busse. An der Freien Universität wird ebenfalls gerade weniger eingestellt. An der HU hatte die Universität als Übergangslösung vorgeschlagen, dass bis Ende März 2019 die Stellen unter TV Stud verlängert werden.

Laut Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRStudB) sind es jedoch nur wenige Studierende, die so ihre Jobs wiederbekamen oder angestellt wurden. In vielen Fällen wurde die Übergangslösung anscheinend noch nicht angewendet. »Einige können ihre Miete nicht mehr zahlen, andere nehmen Kredite auf oder verschulden sich«, berichtet Miriam Ritter vom PRStudB über die Folgen.

Auch die Bibliotheken der HU schließen nach wie vor früher, weil die Verträge der vielen dort arbeitenden Studierenden nicht verlängert werden. An der TU könnte es ebenfalls bald verkürzte Öffnungszeiten in der Bibliothek geben, befürchtet Nickel-Busse.

Für die hauptberuflich Beschäftigten bedeutet die Situation, dass sie mehr Arbeit haben. Wie erfolgreich die Hochschulen mit ihrer Strategie sein werden, das bleibt offen. Studierende, die weiterhin unter falschem Tarif beschäftigt werden, können klagen, wie das erfolgreiche Urteil einer Studentin am Landesarbeitsgericht zeigt.

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