Bei Automatikfahrzeugen ist Betreiber in Aufklärungspflicht

Rechtsstreit um Schäden in der Waschstraße

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht München (Az. 213 C 9522/16) wurde mit Urteil vom 6. September 2018 festgestellt: Betreiber von Waschstraßen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass bei neueren Automatikfahrzeugen die Zündung eingeschaltet bleiben muss, damit die Parksperre nicht die Räder blockiert. Ansonsten haften die Betreiber für entstehende Schäden.

Zum Hintergrund: Ob der Betreiber der Waschstraße für den Schaden haftet, kommt auf die Ursache an. War es eine vom Betreiber verschuldete Fehlfunktion der Anlage oder ein Bedienungsfehler des Autofahrers? Die Betreiber versuchen oft, ihre Haftung durch ausgehängte »Allgemeine Geschäftsbedingungen« zu begrenzen. Sie haben aber auch bestimmte Aufklärungspflichten, denn der Kunde muss wissen, wie er die Anl...


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