Architektenfehler bei Holzanbau
Urteil
Ein Hauseigentümer beauftragte einen Architekten, einen Holzanbau ans Wohnhaus zu planen und die Bauausführung zu überwachen. Als der Anbau fertig war, beanstandete der Bauherr gravierende Mängel der Statik und der Tragwerksplanung. Zudem habe der Architekt ungeeignetes Nadelholz verwendet. Das ließ der Architekt nicht auf sich sitzen.
Der Auftraggeber forderte vom Architekten über 170 000 Euro, um Dach und...
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