Hunderte demonstrieren gegen Informationsverbot

Einigungspapier der Großen Koalition geht den Demonstrant*innen nicht weit genug

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Mit Mahnwachen in mehreren Städten haben am Mittwoch Hunderte Menschen gegen den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a protestiert. Bei Kundgebungen in Berlin, Gießen, Münster, Karlsruhe, Passau und Leipzig forderten Demonstrant*innen die Abschaffung des Paragrafen, der ein Informationsverbot über Abtreibungen enthält.

Vor dem Bundesjustizministerium in Berlin demonstrierten am Nachmittag rund 100 Menschen mit Kerzen in den Händen. In Gießen waren es 150 Menschen, in Münster 100 Personen, die sich zu den Mahnwachen versammelten. Unter dem Motto »Keine Kompromisse!« forderten sie die Abschaffung des Paragrafen. Die Kundgebungen waren Teil eines bundesweiten Aktionstages, zu dem das »Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung« aufgerufen hatte.

Dem Bündnis gehören unter anderem Beratungsstellen, feministische Gruppen, Gewerkschaften und Parteien an. Mit den Protesten reagierten sie auf ein vor einer Woche vorgelegtes Eckpunktepapier der Bundesregierung zur »Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten«.

Dem veröffentlichten Einigungspapier zufolge sollen staatliche Stellen damit beauftragt werden, Informationen zur Verfügung zu stellen, welche Ärzte und medizinischen Einrichtungen Abtreibungen vornehmen. Beauftragt werden sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der Informationsauftrag soll im umstrittenen Paragraf 219a verankert werden. Das sogenannte »Werbeverbot« für Abtreibungen, dass es Ärzt*innen verbietet auf der eigenen Website darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bleibt jedoch bestehen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte einen Gesetzesentwurf für Januar an.

Auf Grundlage des Paragrafen 219a hatten Gerichte Ärzte verurteilt, die auf ihrer Website darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe hatte vor gut einem Jahr eine breite Debatte über den 219a entfacht.

Die große Koalition habe einen faulen Kompromiss ausgehandelt, sagte Gießens Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) auf der Kundgebung vor dem Rathaus der hessischen Stadt. Der Kompromiss beinhalte, dass der Paragraf »unter Strafandrohung bestehen bleibt«. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, »ohne kriminalisiert zu werden«, forderte die Politikerin.

Giffey verteidigte den Kompromiss. »Die SPD hatte zwei grundlegende Ziele: umfassende Informationen für die betroffenen Frauen zu ermöglichen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu geben«, sagte Giffey der Düsseldorfer »Rheinischen Post«. Beides werde mit der erzielten Einigung erfüllt.

Grundsätzlich wird in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch als eine Straftat mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Es gibt aber Ausnahmen, nach denen eine Abtreibung straffrei ist. Nach der sogenannten Beratungsregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn sich die Schwangere einer Zwangsberatung unterzogen hat. Agenturen/nd

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