BGH: Autist muss zum Prozess

Kläger darf Gerichtsverhandlung nicht per Internet-Chat führen

Karlsruhe. Psychisch kranke Menschen, die es sich nicht zutrauen, vor Gericht zu erscheinen, haben keinen Anspruch darauf, ihren Prozess von zu Hause aus per Online-Chat zu führen. Das ergibt sich aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Kläger ist ein 1976 geborener Mann mit Autismus, der sich vor den Sozialgerichten in Sachsen unter anderem vergeblic...


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