Asbest sicher entsorgen

Was Hausbesitzer wissen sollten

  • Lesedauer: 2 Min.

Viele Hausbesitzer zögern trotz sichtbarer Risiken mit einer Sanierung, die unter Schutzmaßnahmen stattfinden muss - aber einfacher, günstiger und schneller ist als viele denken. Normale Einfamilienhäuser lassen sich mit dem neuen Rathscheck Schieferdachsystem in der Regel innerhalb von zwei Wochen vom Sorgenkind zum Schmuckstück verwandeln.

Gefährliche Dachplatten werden dabei durch 100 Prozent Natur ersetzt - und weder Hausbewohner noch Nachbarn müssen bei einer fachgerechten Sanierung mit Gesundheitsgefahren rechnen. Die Neueindeckung erfolgt nahezu ohne Lärmbelästigung, da die Dachsteine vorgefertigt geliefert und nur noch in einem neuen Schienensystem fixiert werden.

Checkliste für Hausbesitzer

Viele Hausbesitzer sind unsicher: Leben sie wirklich unter einem Asbestdach? Ab wann wird es gefährlich? Wie saniere ich richtig? Eine Checkliste mit den wichtigsten Antworten.

1. Natur oder Kunstprodukt

Asbesthaltige Faserzementplatten wurden den bekannten Steinen aus Naturschiefer in Form und Farbe nachempfunden. Heute erkennt man in die Jahre gekommene Asbestzementdächer an der verblassten Farbe und häufig an einer starken Verwitterung.

2. Baujahr bestimmen

Wenn das Gebäude in den Jahren zwischen 1900 und 1993 errichtet wurde, besteht Gefahr, dass Asbest eingesetzt wurde. Besonders in den Jahren zwischen 1950 und 1993 kamen auf dem Dach Asbestplatten zum Einsatz, die im Westen wie Osten Deutschlands unter verschiedenen Markennamen bekannt waren.

3. Gefahr erkennen

Als gesundheitsgefährdend gilt ein Asbestdach, wenn sich durch Beschädigung oder Verwitterung feinste Fasern aus den Platten lösen. Zwar dürfen einzelne beschädigte Platten ausgetauscht werden - Fachleute und Gesundheitsexperten empfehlen aber eine Komplettsanierung, wenn der Alterungsprozess weit fortgeschritten ist.

4. Fachleute befragen

Eine Asbestsanierung auf dem Dach muss man geschulten Fachleuten überlassen. Für den Abriss und die Entsorgung gelten strenge Vorschriften, da asbesthaltiges Material nur unter bestimmten Schutzvorkehrungen entfernt werden darf.

5. Fördermöglichkeiten nutzen

Neben dem Finanzamt, das die Rechnungen bei konkreter Gesundheitsgefährdung als außergewöhnliche Belastung (§ 33, Einkommensteuergesetz und BFH-Urteil, Az. VI R 47/10) steuerlich anerkennen kann, helfen Bund, Länder und Kommunen mit Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen. Wer seine Altlast beispielsweise mit Schiefer saniert, erhält im Rahmen eines bundesweiten Sanierungsprogrammes einen zusätzlichen Bonus von Rathscheck Schiefer. www.schiefer.de/nd

Infos und ein kostenloser Bauherren-Ratgeber zum Thema »Risiko Asbest« unter www.schiefer.de

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