Mehr Tierschutz im Schweinestall

Berliner Senat klagt gegen Regelungen der Schweinehaltung in Deutschland

  • Maria Jordan
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Berliner Landesregierung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die aktuelle Regelung der Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft. Ein entsprechender Normenkontrollantrag wird laut Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) noch diese Woche an das Gericht übergeben.

»Die Schweinemast in Deutschland verstößt gegen den Tierschutz und verletzt die Verfassung«, sagte Behrendt bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Als Verbraucherstadt hätte man in Berlin großes Interesse an einer einwandfreien Tierhaltung in ganz Deutschland.

In dem über 300 Seiten starken Antrag werden die bisherigen Mindeststandards der Schweinehaltung als unzureichend angeprangert. Die Haltungsbedingungen in den Ställen sei »pervers«, die Schweinemast in der deutschen Massentierhaltung nicht tier- und artgerecht, sagte der Klagevertreter, Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus. Dennoch sei diese Art der Haltung legal. Ziel der Klage sei deshalb, die bestehenden Normen zu kippen und durch bessere zu ersetzen, so der Anwalt.

Schweine dürfen in Deutschland auf engstem Raum, ohne ausreichend Platz zum Liegen oder getrennten Orten für Futteraufnahme oder das Absetzen von Kot und Urin gehalten werden. Weder Freilauf noch Heu oder Stroh in den Ställen sind vorgeschrieben. Sauen verbringen außerdem im Schnitt die Hälfte des Jahres in sogenannter Kastenstandhaltung, wo sie Ferkel zur Welt bringen, fast ohne Möglichkeit, sich zu bewegen oder Kontakt zu ihren Ferkeln zu haben.

»Berlin geht konsequent vor, das begrüßen wir«, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. »Was die Politik nicht löst, muss nun das Gericht lösen.«

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