Wer profitiert von der Zusammenveranlagung?

Lebenspartner können rückwirkend Ehegattensplitting geltend machen

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Partner, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen sogar viele Jahre rückwirkend das Ehegattensplitting geltend machen, entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 92/18).

Zur Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner oder gleichgeschlechtlicher Ehepartner

Seit 2013 können auch eingetragene Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting beantragen. Dies geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (Az. 2 BvR 909/06) zurück, dem schließlich die Gesetzesänderung folgte. Paare, die schon vor 2013 verpartnert waren, wurden jedoch weiterhin getrennt veranlagt.

Jetzt hat allerdings das Finanzgericht Hamburg entschieden: Eingetragene Lebenspartner, die sich nun für die Ehe entscheiden, können auch für die Jahre vor 2013 die Zusammenveranlagung beantragen. Nach diesem Urteil des Finanzgerichts müssen also sogar bestandskräftige Steuerbescheide aus ...


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