Michael Müller ist der AfD nicht neutral genug

Landesverfassungsgericht beschäftigt sich wegen Klage der Partei mit Tweet des Regierenden Bürgermeisters

  • Philip Blees
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Berliner Landesverfassungsgericht hat regen Zulauf am Mittwochmorgen. Vor dem Eingang stehen Studierende, Interessierte, aber auch Aktivist*innen mit Antifa-Aufnähern. Immerhin wird eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) verhandelt.

Der Anlass? Als am 27. Mai vergangenen Jahres der Bundesvorstand der AfD mit einer Demonstration durch Mitte ziehen wollte, wurde ihr ein unversöhnlicher Empfang bereitet: Mehr als 25 000 Berliner*innen demonstrierten gegen den Aufmarsch mit verschiedensten Mitteln. »Es war ein wunderschöner Maitag«, erinnert sich Senatssprecherin Claudia Sünder, die auch verantwortlich für den Twitter-Account des Bürgermeisters ist. Sie und ihr Team twitterten über das Konto: »Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.«

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Die AfD findet, dass dieser Tweet nicht mit dem Neutralitätsgebot eines Amtsträgers vereinbar sei, und möchte das vom Verfassungsgericht bestätigt haben. »Im Grunde ist nicht mehr viel zu sagen«, so der Anwalt der Antragstellerin, Marc Vallendar, der selbst justizpolitischer Sprecher der Abgeordnetenhausfraktion ist. Durch den Tweet habe Müller Ressourcen des Senats benutzt, um in die parteipolitische Konkurrenz einzugreifen und die AfD zu diskreditieren. Er habe sich so einem »Bündnis gegen Rechts« angeschlossen, das der AfD »Rassismus und menschenfeindliche Hetze« vorwerfe. Das sei Verleumdung.

Die Verteidigung des Senats sieht das nicht ein: »Wir haben ein Organstreitverfahren ohne Organstreit«, so Anwalt Christoph Möllers. Neutralität müsse gegenüber der parteipolitischen Konkurrenz gelten, aber nicht zu zivilgesellschaftlichem Engagement, welches in dem Tweet gelobt wurde. Zudem sei dieser keine Handlungsanweisung gewesen, sondern eine gerechtfertigte Wertung. Für Möllers ist etwas anderes an dieser Klage noch auffälliger: »Was legt das eigentlich nah?« Dass sich die AfD bei einem Tweet gegen Rassismus ohne direkten Bezug zu ihr angegriffen fühlt, spräche für sich.

Das sehen die Verfassungsrichter*innen nicht ganz so. Für sie gibt es durchaus eine zeitliche Verbindung der Demonstration der AfD mit dem Tweet, welcher rund zwei Stunden nach deren Ende veröffentlicht wurde. Richter Jürgen Kipp betont die »äußerste Vorsicht«, die bei solch einer Äußerung beachtet werden müsse.

Beiden Seiten ist klar, dass die Entscheidung des Gerichts wegweisend für die Zukunft sein könnte. Der Präzedenzfall, das sogenannte Wanka-Urteil des Bundesgerichtshofes, würde dadurch erweitert werden. Bisher hat die AfD damit nur erreicht, dass Amtsträger nicht zum expliziten Boykott der Partei aufrufen dürfen. Im Fall Müller liegt ein indirekterer Zusammenhang vor. Ob sich die bisherige Rechtsprechung nun ändern könnte, ist noch unklar. Das Urteil soll am 20. Februar fallen.

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