Zweckentfremdung von Wohnraum wird bestraft
Potsdam. Die Landesregierung will gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Das rot-rote Kabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Städte und Gemeinden entsprechende Satzungen erlassen können, wie das Infrastrukturministerium am Mittwoch mitteilte. Dies richtet sich gegen die ungenehmigte Nutzung von Wohnungen etwa für Feriengäste oder als Gewerberäume. Das könnte dann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100 000 Euro geahndet werden. »Wir wollen erreichen, dass Wohnungen auch zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden«, sagte Infrastrukturministerin Katrin Schneider (SPD). »Wichtig ist das insbesondere in Kommunen mit einer angespannten Marktlage.« So wird in Potsdam davon ausgegangen, dass mindestens 130 Wohnungen zweckentfremdet werden. Andere Gemeinden haben keine Fälle gemeldet, so das Ministerium. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden. dpa/nd
Dieser Artikel ist wichtig! Sichere diesen Journalismus!
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.
Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!