AfD legt Namen von 14 angeblichen Gönnern vor

Spenden aus der Schweiz stammen angeblich doch nicht von einem Einzelspender

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Nach den dubiosen Spenden aus der Schweiz hat die AfD der Bundestagsverwaltung die Namen von 14 EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Dies wurde der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend aus Parteikreisen bestätigt. Zuvor hatten »Süddeutsche Zeitung«, WDR, NDR und der Schweizer »Tagesanzeiger« sowie der »Spiegel« darüber berichtet. Die Liste enthält demnach Namen von 14 EU-Staatsbürgern, die meisten davon Deutsche.

Die Angelegenheit hatte AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel unter Druck gebracht. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: »Wahlkampfspende Alice Weidel«. Das Geld wurde den Angaben zufolge erst im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen sollen die 14 Personen insgesamt 17 Einzelspenden gemacht haben. Die höchste Spende habe 8138,18 Euro betragen. Ein AfD-Sprecher sagte: »Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.« Nach Angaben von »Süddeutscher Zeitung«, WDR, NDR und »Tagesanzeiger« ließ die Bundestagsverwaltung eine Anfrage zu dem Thema unbeantwortet.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Bundestagsfraktionschefin Weidel und drei Mitglieder ihres Kreisverbandes eingeleitet - wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

In ihrem Rechenschaftsbericht für 2017, der seit kurzem auf der Seite des Bundestags abrufbar ist, schreibt die AfD: »Im Rechnungsjahr 2017 hatte ein nachgeordneter Gebietsverband eines Landesverbandes eine Reihe von Zahlungen erhalten. Diese stammen von mehreren Personen, die nach unserem Wissensstand deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsbürger sind.« Der Bundestagsverwaltung seien »nach Kenntniserlangung im Jahr 2018« umgehend die Identitäten und die jeweiligen Einzelbeträge übermittelt worden. »Die Prüfung der Bundestagsverwaltung, ob alle Vorschriften des Parteiengesetzes beachtet worden sind, ist noch nicht abgeschlossen.«

Ursprünglich hatte der Verwaltungsrat der Schweizer Pharmafirma nach Angaben von WDR, NDR, »Süddeutscher Zeitung« und »Tagesanzeiger« erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld »treuhänderisch für einen Geschäftsfreund« überwiesen. Der Rechercheverbund zitierte den Verwaltungsrat nun mit der Aussage, es entziehe sich seiner Kenntnis, warum zunächst von einem einzelnen Spender die Rede gewesen sei. Dem Bericht zufolge soll die Namensliste von der Firma an die AfD geschickt und von dieser im Dezember bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden sein. dpa/nd

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