Systematische Selbstjustiz

Der ehemalige Heimleiter einer Asylunterkunft wurde wegen Freiheitsberaubung verurteilt

Bilder, die eher an Abu Graib erinnern, als dass sie aus einer deutschen Flüchtlingsunterkunft stammten, brachten den Skandal im September 2014 ans Licht. Das Handyvideo zeigt den Asylbewerber Karim M., damals 18 Jahre alt, wie er von Wachleuten erniedrigt wird. Er soll sich in sein eigenes Erbrochenes legen. Zuvor hatten sie ihn verprügelt.

All das geschah in einem sogenannten Problemzimmer, eingerichtet, um Bewohner des Flüchtlingsheims im Siegerländer Burbach zu disziplinieren, die gegen die Hausordnung verstießen - durch Wegsperren, Schläge, Erniedrigungen. Es ging wohl hauptsächlich um Rauchen und Alkoholkonsum auf den Zimmern der Unterkunft. Diese wird von dem auf Flüchtlingsunterkünfte spezialisiertem Unternehmen European Homecare betrieben.

Von Dezember 2013 bis September 2014 waren Asylbewerber systematischer und gewaltsamer Selbstjustiz durch das Personal ausgesetzt, mit Wissen und zum Teil auf Anordnung der Heimleitung. Unbemerkt und wohl auch ignoriert von den Behörden. Insgesamt 38 Personen müssen sich vor Gericht verantworten, einige wurden bereits verurteilt. Im größten Prozess um die Geschehnisse in der Unterkunft stehen derzeit 26 Angeklagte vor Gericht, das wegen des enormen Platzbedarfs in einem Saal des Tagungs- und Kongresszentrums Siegerlandhalle tagt. Darunter auch Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg, die laut Anklage von den »Problemzimmer«-Vorgängen wussten, ohne einzuschreiten.

Der damalige Heimleiter, dessen Verfahren abgetrennt worden war, wurde am Dienstag vom Landgericht Siegen zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, es sprach ihn der Freiheitsberaubung in 33 Fällen schuldig. Zudem muss er als Bewährungsauflage 1200 Euro an die UN-Flüchtlingshilfe zahlen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis. In seiner Aussage Anfang Januar hatte der Ex-Heimleiter eingeräumt, mit der Einrichtung des sogenannten Problemzimmers versucht zu haben, der fortwährenden Verstöße der Bewohner gegen die Hausordnung Herr zu werden. Wenngleich er zunächst nur einzelne Flüchtlinge von den anderen trennen und nicht einsperren lassen wollte, habe sich die Situation über die Monate immer mehr verselbstständigt, so der Angeklagte. Er habe vor vielem die Augen verschlossen und sei auch nicht eingeschritten, als ihm klar geworden sei, dass Menschen auch über mehrere Tage in das Zimmer geschlossen wurden, hatte der 38-Jährige erklärt.

Er habe weder die Polizei noch seine Vorgesetzten bei der Betreiberfirma hinzugezogen. »Man will ja nicht so dastehen, als ob man es nicht schafft.« Das Ausmaß der Gewalt sei ihm aber nicht klar gewesen. »Ich habe mir nicht vorstellen können, dass die Bewohner in die Zimmer geprügelt wurden«, sagte er. Auch den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken oder Handschellen habe er den Wachleuten untersagt. Zwischenzeitlich habe er auch angeordnet, Flüchtlinge nicht länger einzusperren. Er habe jedoch gewusst, dass das Wachpersonal sich daran nicht gehalten habe. Der gelernte Versicherungskaufmann hatte erstmals eine Leitungsposition inne und keine Berufserfahrung im sozialen Bereich.

Die ersten Urteile hatte das Landgericht bereits im Dezember vergangenen Jahres gefällt. In dem ebenfalls abgetrennten Verfahren wurden damals ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen verurteilt.

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