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  • Prüffall für den Verfassungsschutz

NPD oder doch AfD?

LINKE sehen Charakter der Rechtsaußenpartei als rechtsradikal durch VS-Gutachten belegt / Netzpolitik.org veröffentlicht Dokument im Internet

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Die LINKEN sehen durch ein Gutachten des Verfassungsschutzes den Charakter der AfD als rechtsradikale Partei belegt. Zahlreiche Äußerungen von Parteigrößen auch aus Sachsen würden die Menschenwürde infrage stellen, erklärte die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz am Montag in Dresden: »Die Zahl und der Inhalt der Belege sind erdrückend. Beim Lesen muss man sich immer wieder vergewissern, ob es um die AfD oder nicht doch um die NPD geht. Die Ähnlichkeiten bis hinein in die plumpe Nazi-Sprache sind verblüffend.«

Köditz verwies darauf, dass in der Materialsammlung auch AfD-Größen aus Sachsen wie Landes- und Fraktionschef Jörg Urban, der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter sowie die Bundestagsabgeordneten Jens Maier, Siegbert Droese und Tino Chrupalla auftauchen. Unabhängig von der Einstufung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes bleibe die kritische Auseinandersetzung mit der AfD und ihrem Umfeld eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Besonders genau betrachtet der Verfassungsschutz in seinem Gutachten Äußerungen des AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland und des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke. Er stellt fest: »Anhand der dargestellten Verlautbarungen von Gauland und Höcke wird deutlich, dass ihrem Denken ein ethnisch-biologisches bzw. ethnisch-kulturelles Verständnis des Volkes zugrunde liegt.«

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD insgesamt unlängst zum Prüffall erklärt. Noch genauer hinschauen will die Behörde beim »Flügel« und der Jungen Alternative. Von einem Verdachtsfall spricht der Verfassungsschutz, wenn nach seiner Auffassung »hinreichend gewichtige Anhaltspunkte« dafür vorliegen, »dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt«.

Das VS-Gutachten ist inzwischen für jeden im Internet einsehbar, nachdem es am Montag vom Blog netzpolitik.org online gestellt wurde. »Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank«, erklärten die Betreiber der Website. Einerseits werde so die »Mär der ganz normalen demokratischen Partei« zerstört, andererseits sei die Beobachtung einer Partei »ein harter Eingriff in einer Demokratie«, über dessen »Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden« müsse. Die AfD fordert, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang für die Veröffentlichung des Gutachtens zur Rechenschaft zieht.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin, es sei »bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen«. Er könne nicht sagen, auf welchem Weg das Dokument zu den Betreibern der Website gelangt sei. Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass strafrechtliche Konsequenzen erforderlich seien, dann würden diese auch eingeleitet. Agenturen/nd

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