Mehr Geld für Jugendarbeit

Mit einem neuen Gesetz sollen Angebot und Mitsprache ausgebaut werden

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 3 Min.

Mehr Geld und eine bessere Planungsstruktur für die Jugendarbeit in den Bezirken: Das ist das Ziel des neuen Jugendförder- und Bildungsgesetzes von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). In der Senatssitzung am Dienstag stellte die Sozialdemokratin ihr Vorhaben offiziell den Koalitionspartnern vor. »Lange Zeit wurden die Angebote für Jugendliche in der Stadt ausgedünnt«, monierte Scheeres.

Jugendclubs mussten aus Finanznot schließen, Abenteuerspielplätze vergammelten und Erholungsreisen für Kinder und Teenies wurden gleich ganz weggekürzt. Tatsächlich lässt sich der Abwärtstrend bei der Jugendarbeit trotz steigender Kinderzahlen auch an den Zahlen ablesen: Während Berlin im Jahr 2008 noch 94 Millionen Euro für die Allgemeine Kinder- und Jugendförderung ausgegeben hat, waren es im vergangenen Jahr nur noch 85 Millionen Euro.

»Diesen Trend kehren wir jetzt um«, kündigte Scheeres nun an. Mit dem neuen Gesetz wolle das Land ein neues Finanzierungsmodell für die Jugendarbeit auf die Beine stellen, das ein vielfältiges Angebot in allen zwölf Bezirken dauerhaft sicherstellen soll. Zudem wolle man die Jugendarbeit grundlegend neu strukturieren, allgemeine Standards für die Angebote festlegen und die Jugendlichen stärken in die Evaluation mit einbeziehen. »Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Jugendarbeit in Berlin«, frohlockte die Bildungssenatorin.

Konkret sieht die Gesetzesänderung zusätzliche 25 Millionen Euro vor, die Berlin in den kommenden Jahren für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen will. Da die Bezirke die vom Senat bereitgestellten finanziellen Mittel für die Jugendarbeit in der Vergangenheit sehr unterschiedlich ausgegeben haben, will Scheeres zukünftig allgemein verbindliche qualitative und quantitative Standards festschreiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche genügend altersgerechte Angebote in ihrem Umfeld vorfinden, ganz gleich, ob sie in Kreuzberg oder in Spandau wohnen.

Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, was Kinder und Jugendlichen gerne für Angebote in ihrem Kiez hätten, soll das neue Gesetz zudem ihre Mitsprache stärken. Bereits im Vorfeld des Gesetzesentwurfs wurden rund 10 000 Kinder und Jugendliche umfangreich zu ihren Wünschen befragt. Die Beteiligung der jungen Menschen an der Jugendarbeit zu fördern, ist der Bildungssenatorin eine Herzensangelegenheit: »Berlin ist für seine Jugend da! Dieses wichtige Signal senden wir mit unserem neuen Gesetz.«

Der Landesjugendring Berlin zeigte sich von dem Vorhaben begeistert. »Mit dem Jugendfördergesetz gäbe es endliche verbindliche Standards für Angebote der Jugendarbeit in Berlin«, sagte Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendrings. Viele Kinder und Jugendliche fänden in den Clubs und Freizeitstätten wichtige Bildungsorte, in denen sie außerhalb von Schule und Familie ihre Freizeit verbringen und eigene Projekte basisdemokratisch umsetzen könnten. »Es ist wichtig, dass über das Gesetz hinaus auch in Zukunft mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden«, sagte Weickman.

Wie dramatisch sich der jahrelange Sparzwang auf die Jugendarbeit ausgewirkt hat, schilderte Elvira Berndt vom Landesjugendhilfeausschuss. »Statt wie früher fünf, gibt es in meinem Kiez nur noch zwei Jugendfreizeitstätten«, sagte Berndt. Dabei wohne sie noch nicht mal in einem Randbezirk, sondern mitten in der Stadt. »Das geplante Jugendförder- und Bildungsgesetz verschafft der Jugendarbeit endlich die Bedeutung, die ihr zusteht«, so die Sozialarbeiterin.

Nach den Beratungen im Senat wird sich nun der Rat der Bürgermeister mit dem Gesetzentwurf befassen und gegebenenfalls Änderungen im Detail vornehmen. Im Februar wird dann das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen.

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