Koalition einigt sich zu Paragraf 219a

Abtreibung: Ärzte dürfen weiter nur eingeschränkt informieren

Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches geeinigt. Dieser stellt »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Dem seit Montagabend vorliegenden Referentenentwurf der zuständigen Ministerien zufolge blei...


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