nd-aktuell.de / 31.01.2019

Holocaust-Leugner scheitert mit Beschwerde vor Menschenrechtsgericht

Geldstrafe über 1800 Euro ist rechtens / Früherer Bischof leugnete den Holocaust im schwedischen Fernsehen

Straßburg. Der frühere Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson ist mit seiner Beschwerde gegen seine Verurteilung in Deutschland auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Straßburger Gericht wies die Beschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Volksverhetzung am Donnerstag als unzulässig zurück. Williamson hatte die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden im Nationalsozialismus geleugnet.

Der Brite, der der traditionalistischen Piusbruderschaft angehörte, äußerte sich so in einem Anfang 2009 ausgestrahlten Interview des schwedischen Fernsehens. Daraufhin wurde er in einem langwierigen Rechtsstreit schließlich in Deutschland zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Diese Strafe hatte vor allen deutschen Gerichten Bestand.

Williamson wandte sich schließlich 2017 auch an das Menschenrechtsgericht in Straßburg und berief sich dabei auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Er wollte geltend machen, dass deutsches Recht nicht angewandt werden könne. Er ging demnach davon aus, dass das Interview mit dem schwedischen Fernsehen nicht in Deutschland gezeigt wird. In Schweden darf der Holocaust straffrei geleugnet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte dieser Argumentation nicht. Die Einschätzung des deutschen Gerichts sei zulässig, erklärte das Gericht. AFP/nd

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