» dass die Herero-Nation als solche vernichtet werden muss«

Debatte um ungesühnten Völkermord im früheren Deutsch-Südwestafrika wird mit großer Verspätung aufgenommen

  • Rolf-Henning Hintze
  • Lesedauer: 7 Min.
Heute Abend berät der Bundestag in erster Lesung den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Anerkennung und Wiedergutmachung der Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Bislang wurde der 1904-1907 verübte Völkermord an den Völkern der Herero und Nama von keiner Bundesregierung offiziell anerkannt.
Mitten in Namibia, in Sichtweite des rötlichen Waterberg-Massivs, bewies Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul vor fast drei Jahren ungewöhnlichen Mut: Sie nannte das, was hier vor hundert Jahren in deutschem Namen vollzogen wurde, einen »Völkermord«. Vier Kilometer außerhalb der Kleinstadt Okakarara, am Rande des Schlachtfeldes, wo am 11. August 1904 General Lothar von Trotha die aufständischen Herero besiegte, gab die Ministerin damit etwas zu, was sich vor ihr noch kein Regierungsmitglied zu sagen getraut hatte. Und sie ging noch einen Schritt weiter: In ihrer Rede vor den über 6000 Zuhörern der Gedenkfeier bat sie um Entschuldigung. Weit über Namibia und Deutschland hinaus brachte ihr das Respekt ein.

Politik hinter den Kulissen
Wenig bekannt ist indes, dass die Ministerin kurz nach ihrer Rede den traditionellen Führer der Herero, Häuptling Kuaima Riruako, zu einem Gespräch unter vier Augen bat. In einem kleinen Büroraum des Kulturzentrums versuchte sie, den Häuptling zu bewegen, nun die Entschädigungsklage zurückzuziehen, die er gegen den deutschen Staat und mehrere deutsche Unternehmen vor Gerichten in den USA angestrengt hatte. Ihr Drängen blieb jedoch erfolglos, Riruako bestand darauf, dass es zunächst Verhandlungen und Vereinbarungen geben müsse.
Selbst zu Koloialzeiten war die Brutalität, mit der die deutschen Truppen gegen die Herero und anschließend gegen die Nama vorgingen, beispiellos. Das belegt u.a. ein Augenzeugenbericht des Buren Jan Cloete, der die Schlacht am Waterberg im Dienst der Deutschen miterlebte. Er sagte 1905 unter Eid aus: »Nach der Schlacht wurden alle Männer, Frauen und Kinder getötet, die, ob verwundet oder nicht, den Deutschen in die Hände fielen. Dann verfolgten die Deutschen die übrigen, und alle Nachzügler am Wegesrand und im Sandfeld wurden niedergeschossen oder mit dem Bajonett niedergemacht. Die große Masse der Herero-Männer war unbewaffnet und konnte sich nicht wehren.« Auf von Trothas Befehl verfolgten deutsche Soldaten die Fliehenden in die Wüste und besetzten dort die wenigen Wasserlöcher. Zehntausende verdursteten - Männer, Frauen und Kinder.
Als Südwestafrika 1884 zum deutschen Schutzgebiet erklärt wurde, waren die Herero ein Volk halbnomadisierender Rinderzüchter in der Mitte des Landes. Deutsche Siedler nahmen ihnen nach und nach immer größere Teile ihres Weidelandes ab, und als dann noch Pläne der Kolonialverwaltung bekannt wurden, die Herero in »Reservate« umzusiedeln, sahen sie sich in ihrer Existenz gefährdet. Häuptling Samuel Maharero erklärte den Deutschen im Januar 1904 den Krieg.
Im Oktober, knapp zwei Monate nach der Schlacht am Waterberg, erließ von Trotha den berüchtigten »Schießbefehl«: »Herero sind nicht mehr deutsche Untertanen. Das Volk der Herero muss das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, werde ich es mit dem groot Rohr (Geschütz - R.-H.H.) dazu zwingen. Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero, mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auf sie schießen. Das sind meine Worte an das Volk der Herero.« Im Gegensatz dazu hatte Häuptling Maharero seinen Kriegern befohlen, deutsche Frauen und Kinder sowie Missionare und Engländer zu schonen.
Von Trotha war der Überzeugung, »dass die Nation (der Herero) als solche vernichtet werden muss«. Das verletzte schon damals geltendes Völkerrecht. Reichskanzler von Bülow erzwang nach wenigen Wochen die Rücknahme dieses Befehls, weil er fürchtete, von Trothas Vorgehen würde »dem deutschen Ansehen unter den zivilisierten Nationen Abbruch tun«. Von nun an wurden gefangene Herero in Lager gesperrt. Sie hießen schon damals Konzentrationslager - die ersten der deutschen Geschichte. Ingesamt überlebten fast 80 Prozent der Herero den Krieg nicht.
Denjenigen, die ihr Leben retten konnten, nahm die Kolonialverwaltung ihr gesamtes Land weg und verkaufte es zu Schleuderpreisen an deutsche Siedler. Zudem wurde dem traditionellen Volk von Rinderzüchtern jegliche Haltung von Kühen verboten.

Zwei Kategorien von Völkermord
Vor drei Jahren sah es im Zusammenhang mit dem 100. Jahrestag der Waterberg-Schlacht und der Entschuldigung der Ministerin eine Zeitlang so aus, als würde in Deutschland eine Aufarbeitung dieses Völkermords beginnen. Fernseh- und Radiosender und viele Zeitungen berichteten plötzlich ungewöhnlich ausführlich über die deutsche Kolonialvergangenheit im heutigen Namibia und sparten auch den Völkermord nicht aus. Nach der Rede der Ministerin keimten vor allem bei den Herero Hoffnungen, nun könne endlich eine Versöhnung beginnen. Doch die Hoffnungen erfüllten sich nicht.
Wenn der Bundestag nun mit großer Verspätung eine Debatte führt, wie eine angemessene Antwort auf den Völkermord aussehen könnte, ist das zu einem Teil auch das Verdienst zweier Nichtregierungsorganisationen (NRO). Als fast zwei Jahre nach der Entschuldigung der Ministerin die Versöhnung noch immer kein Stück vorangekommen war, wandten sich die Informationsstelle Südliches Afrika (ISSA) und die Koordination Südliches Afrika (KOSA) im Mai 2006 an die Öffentlichkeit. Die Nachfahren der Herero und Nama hätten »ein Recht auf materielle Entschädigung«, forderten sie. Der Bundesregierung warfen sie vor, den fatalen Eindruck zu erwecken, es gebe für sie »zwei Kategorien von Völkermord: einen mit Anspruch auf Wiedergutmachung und einen ohne« - abhängig offenbar von der Hautfarbe. Scharf kritisierten die beiden NRO auch eine einseitig konzipierte »Versöhnungsinitiative« Wieczorek-Zeuls. Im Mai 2005 hatte die Ministerin ohne Absprache mit den Betroffenen öffentlich in Düsseldorf erklärt, sie wolle 20 Millionen Euro zusätzlich zur Entwicklungshilfe für Projekte im Herero- und Nama-Gebiet bereitstellen. Erst durch die Zeitung erfuhren die betroffenen Gruppen und die namibische Regierung davon. Dass Versöhnung nur auf der Grundlage von Respekt gelingen kann, schien der Leitung des Ministeriums unbekannt.
Die beiden NRO wandten ein, wenn sich die deutsche Regierung ernsthaft ihrer historischen Verantwortung stellen wolle, gebiete es der Respekt gegenüber den Opfern, »dass deren Nachfahren ihre Vorstellungen einbringen können«. Zudem könnten 20 Millionen für ein Verbrechen wie Völkermord nicht im Mindesten als angemessen gelten.
Dieser Meinung schloss sich Hüseyin Aydin, ein Mitglied der Linksfraktion, an. Als erster Bundestagsabgeordneter bekräftigte er, die Herero und Nama hätten wegen des Völkermords einen Anspruch auf Wiedergutmachung. In den namibischen Medien löste das - im Unterschied zu den deutschen - ein lebhaftes Echo aus. Als erster deutscher Abgeordneter wurde Aydin eingeladen, beim alljährlichen Herero-Tag in Okahadja, der Stadt der Häuptlingsgräber, zu sprechen.
Als Namibia vor 17 Jahren seine Unabhängigkeit erhielt, entschied die damals CDU-geführte Bundesregierung, dem Land wegen der »besonderen Beziehungen«, wie es vage hieß, eine höhere Pro-Kopf-Entwicklungshilfe als den anderen afrikanischen Staaten zu geben. Wenn immer die Forderung nach Entschädigung für den Völkermord auftauchte, hatte man so eine Antwort parat. Die SWAPO-Regierung war mit dieser Regelung lange Zeit zufrieden, konnte sie doch die Entwicklungshilfe größtenteils ins frühere Ovamboland lenken, wo sie ihre Stammwählerschaft hat. Die Lebensbedingungen der Herero und Nama blieben hingegegen erbärmlich - dort kam kaum Hilfe an.

Wende in Namibias Parlament
Die Wende kam im vergangenen Herbst. Auf Initiative Häuptling Riruakos debattierte das namibische Parlament wochenlang über Völkermord und Wiedergutmachung. Der Herero-Führer, der die von ihm geführte Partei NUDO (National Unity Democratic Organisation) als Abgeordneter vertritt, zählte noch einmal die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit auf. Und dann sagte er etwas, was in Namibia nicht nur unter Herero viel Zustimmung fand: »Mein Volk hat die armseligen Versuche der deutschen Regierung zurückgewiesen, sich hinter diskreditierten legalistischen Argumenten zu verbergen, um die Wiedergutmachungsforderung des Herero-Volkes abzulehnen, während zugleich die Wiedergutmachungszahlungen an die Juden für ähnliche Verbrechen, die während des Hitler-Regimes begangen wurden, für rechtens erklärt werden. Eine solche Haltung der deutschen Regierung ist nichts anderes als ein nackter Akt von Rassismus gegen schwarze Menschen im allgemeinen und die Herero im besonderen.« Unter dem Druck der öffentlichen Meinung sekundierte auch die Regierungspartei SWAPO, am Ende wurde der Parlamentsbeschluss einstimmig gefasst: Die deutsche Regierung soll sich zu Verhandlungen über Wiedergutmachung bereiterklären.
Wenn die Aussprache im Bundestag beginnt, wird auf der Zuschauertribüne auch ein Gast aus Namibia sitzen: Häuptling Riruako will persönlich dabei sein. Seit Namibias Unabhängigkeitserklärung kämpft er für die Wiedergutmachung des damaligen Unrechts.
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