nd-aktuell.de / 14.06.2007 / Wirtschaft und Umwelt

Verbraucher sollen nicht fragen

Datenschützer und Verbände sehen Mängel im Informationsgesetz

Michaela von der Heydt
Nach mehrjähriger Verspätung hatte Schwarz-Rot im Sommer 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. Doch Bundespräsident Horst Köhler stoppte es, weil es in Länderkompetenzen eingriff. Gestern stieß auch der geänderte Entwurf bei einer Anhörung im Bundestagsaussschuss auch auf heftige Kritik.

Erst am Dienstag hat die Firma Milupa Säuglingsnahrung zurückgerufen. In einer Packung seien lebensbedrohliche Keime gefunden worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung mit. Doch die seit Februar im Laden erhältlichen Packungen sind verzehrt. Einmal mehr könnten Verbraucher besser informiert werden.
Die Zahl von Fällen, bei denen Hersteller und Händler ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, würden wohl zurückgehen, wenn Daten über beanstandete Lebensmittel und Dienstleistungen regelmäßig, dauerhaft und für jeden einsehbar veröffentlicht würden, heißt es bei der Verbraucherorganisation foodwatch.
Seit 2002 steht das VIG auf der Agenda, wurde immer wieder durch CDU-geführte Länder im Bundesrat verhindert. Die jüngsten Änderungswünsche der Länderkammer vom vergangenen Freitag schränken selbst den Entwurf des Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer (CSU) weiter zu Ungunsten der Konsumenten ein.
So will Baden-Württemberg die Behörden bei der Gefahrenabwehr einschränken: Die Staatsanwaltschaft müsste nicht mehr die Lebensmittelüberwachungsbehörden informieren, wenn gegen einen Betrieb ermittelt wird. Zudem sollen Konsumenten Nachfragen bei Behörden teuer bezahlen. Die Höhe der Preise bleibt Ländersache.
Allerdings könnte analog zu anderen Auskunftsbegehren Kosten womöglich in dreistelliger Höhe entstehen, befürchten Kritiker. »Es kann nicht sein, dass abweichend vom Informationsfreiheitsgesetz nicht geregelt ist, dass Aufwand und Gebühr in einem vernünftigen Verhältnis stehen«, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken. Auch die Stiftung Warentest forderte hier eine Obergrenze. Und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte davor, Verbraucher durch hohe Gebühren abzuschrecken. Anders als im Entwurf sollen anfragende Bürger selbst dann für eine Information zahlen, wenn sie damit Vollzugsdefizite der Behörden aufdecken und dazu beitragen, dass Gesetzesverstöße öffentlich gemacht werden«, empört sich die Chefin beim verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller. »Das würde die Gesetzesidee auf den Kopf stellen.« Karin Binder, verbraucherpolitische Sprecherin der Linken, verlangt, dass Auskünfte kostenfrei sein müssen.
Lästige Fragen fernhalten dürfte auch das Ansinnen des Bundesrats, wonach Unternehmen von Behörden Personendaten von nachfragenden Bürgern einfordern und speichern dürfen, obwohl sie keinen Auskunftsanspruch gegenüber Firmen haben. Vorwand: Man wolle ein Ausspionieren seitens der Konkurrenz verhindern.
Peter Schaar konstatierte deutliche Mängel und rief die Bundesregierung zu Änderungen auf. Das Gesetz bringe »gravierende Schlechterstellungen« im Vergleich zu anderen Informationsgesetzen. Die Schutzrechte der Unternehmen gingen so weit, dass sie etwa bei Lebensmittelskandalen unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse Informationen verweigern könnten.
Abgesehen von der Industrielobby forderten Verbände und Opposition eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Lebensmitteln auf andere Produkte und Dienstleistungen. Aber weil Ausnahmen, Abwägungen und lange Fristen das Gesetz zu verwässern drohen, sollte es trotz aller Mängel bald in Kraft treten, konstatiert Edda Müller. Die Anhörung war zwar informativ, aber vermutlich folgenlos, resümiert Karin Binder. Seehofer habe gezeigt, Einwände von Experten nicht zu berücksichtigen.



Und anderswo... 
  In den USA, Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen veröffentlichen für Verbraucherschutz zuständige Behörden Informationen im Internet, auch über mangelhafte Produkte und laufende Verfahren 
  In Großbritanien und Irland sind zuständige Behörden unabhängig, in Dänemark und den USA den Ministerien unterstellt. 
  Nur in Südafrika wurde bislang der Informationsanspruch der Bürger auch auf private Unternehmen ausgedehnt. ND