nd-aktuell.de / 11.02.2019 / Ratgeber

BGH zu Lebend-Organspenden

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Lebend-Organspenden stand aus. Nun liegt das Urteil vor: Wer zu Lebzeiten ein Organ spenden will, hat Anspruch auf eine umfassende Aufklärung über mögliche Risiken. Einzelheiten im nd-Ratgeber.

Soziales: Urteile im Überlick - Eine Pflegeheimbewohnerin muss ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Sozialbehörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen. Krankenkasse muss Fotos löschen. Eine Krankenkasse darf Porträtfotos von Versicherten aus Datenschutzgründen nicht dauerhaft speichern. Bilder für die elektronische Gesundheitskarte müssten gelöscht werden, wenn die Karte hergestellt und dem Versicherten übermittelt sei. Warum für Behandlung bei Podologin nicht gezahlt wurde. Wenn Kassenpatienten für notwendige Behandlungen keinen Arzt finden, können sie trotzdem nicht einfach zu einem anderen Leistungserbringer gehen. Die Krankenkasse muss diese Behandlung dann nicht bezahlen, urteilte das Bundessozialgericht. Die Urteile im Detail im nd-Ratgeber.

Arbeit: Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch - Wenn man es bis zum Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch gebracht haben, hat man normalerweise gute Chancen, die Arbeitsstelle auch zu bekommen – vorausgesetzt, man macht einen guten Eindruck. Aber wenn die Bewerbung doch abgelehnt wird? Es kann sein, dass Sie trotz aller Bemühungen um gute Wirkung einen der vier weit verbreiteten Fehler begangen haben. Eine Studie deutet darauf hin, dass diese tatsächlich vier Hauptgründe sind, warum Menschen bei großen Herausforderungen keinen guten Eindruck hinterlassen – und zwar wenn es wirklich darauf ankommt. Die vier häufigsten Fehler - was Arbeitnehmer dazu wissen sollten, ist im nd-Ratgeber nachzulesen.

Wohnen: Streit zwischen Mieter und Vermieter - Einem Mieter, der seinen Vermieter beleidigt, droht im schlimmsten Falle die fristlose Kündigung. Und mancher Eigentümer, der zu stark gegenüber seinem Mieter »austeilte«, musste dafür bereits Schmerzensgeld bezahlen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat eine Extraausgabe einige Urteile von Zivilgerichten zusammengefasst. Im Mittelpunkt stehen dabei sehr unhöfliche Ausdrücke wie »Terrorist«, »feige Sau« und »promovierter Arsch«. Lesen Sie im nd-Ratgeber nach.

Grund und Haus: Rund um das Wohneigentum - Jeder vierte Mieter möchte laut TNS Trendindikator 2018 in den nächsten zehn Jahren in seiner eigenen Immobilie wohnen. Wer einen Neubau plant, hat die Wahl zwischen einem Haus vom Bauträger, einem vom Architekten geplanten Zuhause oder einem Fertighaus. Jede Bauart hat ihre Vorzüge – welche passt, ist eine individuelle Entscheidung. Ob das neue Heim gemeinsam mit einem Architekten entwickelt oder lieber schlüsselfertig übergeben werden soll, entscheiden neben Faktoren wie Zeit und finanzielle Mittel auch die persönlichen Vorstellungen. Die Bauformen unterscheiden sich in der Planungs- und Bauzeit sowie den Einflussmöglichkeiten des Käufers. Mehr dazu im nd-Ratgeber.

Familie und Steuern: Wenn der Notfall eintritt - Wer erbt mein Kind? Viele Eltern machen sich Sorgen um das Neugeborene und wollen ihm bestmögliche Startbedingungen geben – beispielsweise durch Abschluss einer Krankenzusatz- und Risikolebensversicherung oder Sparpläne auf den Namen der Eltern. Doch die wichtige Frage, bei wem das Kind im Notfall aufwachsen soll, ist nicht geklärt. Im nd-Ratgeber wird das Problem ausführlich erläutert.

Geld und Versicherung: Holz als Geldanlage - Investitionen in Bäume? Fondsgesellschaften und Banken versprechen ihren Kunden überdurchschnittlichen Renditen. Die Werbebotschaften sind aber bestenfalls Versprechen und keine Garantien. Eine Geldanlage in Holz birgt oft ein unternehmerisches Risiko. Wirklich? Weitere Einzelheiten zählt unser Finanzexperte im nd-Ratgeber auf.

Verbraucherschutz: Fluggastrechte – Angesichts der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania fordern Verbraucherschützer eine bessere Absicherung der Kunden. Eine Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften, die bei einer Pleite Kunden helfe, sei noch immer nicht beschlossen, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Er appellierte an die Politik, endlich zu handeln. »Trotz der Erfahrungen mit der Insolvenz von Air Berlin haben Bundesregierung und EU nichts unternommen. Das rächt sich nun.« Den Germania-Kunden drohe nun »immenser Schaden«. Einzelheiten nennt die Verbraucherzentrale im nd-Ratgeber.