Ehrenamtliche Helfer nicht immer über Verein versichert

Urteile

Sind freiwillige Feuerwehrleute oder Fußballtrainer nicht über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert, haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

»Eine Versicherung über den Verein ist nicht verpflichtend, aber ratsam«, sagt Rechtsanwalt Dr. Thomas Summerer aus der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Neben einer Haftpflichtversicherung kann ein Verein seine Mitglieder auch mit einer Unfallversicherung absichern.

Gerät der Verein in finanzielle Schieflage, muss der Vorstand nur persönlich haften, wenn er sich nicht an das Gesetz hält. Rechtsanwalt Summerer: »Im Prinzip haftet der Verein mit dem Verein...


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