Rheinland 7: Braunkohlegegner sind wieder frei

Aktivisten waren am 9. Februar nach einer Baggerblockade im Tagebau Garzweiler festgenommen worden / Kritiker: Langer Freiheitsentzug ist «vollkommen unverhältnismäßig»

  • Lesedauer: 2 Min.

Sieben Braunkohlegegner, die am 9. Februar in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden waren sind wieder frei. Das hat die Gruppe ausgeCo2hlt am Donnerstagmorgen gemeldet. Im Fall der Aktivist*innen war offenbar zum ersten Mal der im neuen Polizeigesetz des Landes mögliche Gewahrsam von bis zu sieben Tagen angewandt worden.

Kritiker wie das Bündnis «Polizeigesetz NRW stoppen» sehen das neue Polizeigesetz als «Lex Hambi» das sich hauptsächlich gegen Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst richtet. Das Bündnis hatte in den letzten Tagen die Freilassung der betroffenen Aktivist*innen gefordert. Ein mehrtägiger Freiheitsentzug sei «ein massiver» Eingriff in die Freiheit und «vollkommen unverhältnismäßig».

Die nun betroffenen Aktivist*innen waren Teil einer Gruppe, die am vergangenen Samstag einen Braunkohlebagger im Tagebau Garzweiler blockiert hatte. Sie wurden wegen Hausfriedensbruchs festgenommen. Für die Aktivist*innen, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, hatte das Amtsgericht Erkelenz nach dem neuen Polizeigesetz die siebentägige Gewahrsamnahme angeordnet. Das bis Ende 2018 geltende Polizeigesetz sah eine maximale Gewahrsamsdauer von 12 Stunden vor.

Die «ausgeCo2hlt-Aktivist*innen forderten in ihrer Mitteilung über die Freilassung der sieben Aktivist*innen auch die Freiheit für Braunkohlegegner*innen, die im Revier in der Lausitz protestiert hatten und seit neun Tagen in Untersuchungshaft sitzen. mwi

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