Werbung

Prozess gegen früheren KZ-Wachmann droht zu platzen

Gutachten bescheinigt dem 95-Jährigen einen schlechten Gesundheitszustand

  • Lesedauer: 2 Min.

Münster. Das Landgericht Münster will den Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann wegen des schlechten Gesundheitszustands des 95-Jährigen einstellen. Laut aktuellem medizinischen Gutachten sei der Angeklagte aus Borken wegen einer schweren Herzerkrankung und fortschreitenden Einschränkungen nicht mehr in der Lage, einem Strafprozess angemessen zu folgen, teilte das Gericht am Montag mit. Die Kammer beabsichtige daher, das Verfahren einzustellen. Die Prozessbeteiligten hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem umfangreichen Gutachten. Mit einer endgültigen Entscheidung sei Mitte März zu rechnen. (AZ: 12 c E - 31. 80)

Dem medizinischen Gutachten zufolge sei die hochgradige Herzschädigung des Angeklagten nicht zu heilen, erklärte das Gericht weiter. Daher werde laut medizinischem Sachverständigen die Verhandlungsunfähigkeit des Mannes »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dauerhaft fortbestehen«. Sowohl der Transport zu den Verhandlungen als auch die Teilnahme wären für den Angeklagten eine erhebliche Gesundheitsgefährdung.

Der Prozess war wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 95-Jährigen bereits im Dezember abgebrochen worden. Der medizinische Gutachter war beauftragt worden, im Januar Bericht über den Zustand des Mannes zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem ehemaligen KZ-Wachmann Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor (AZ: 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17). Falls sich sein Gesundheitszustand inzwischen wieder gebessert hätte, müsste der Prozess jedoch noch einmal neu beginnen.

Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von Juni 1942 bis Herbst 1944 für die Bewachung des Lagers Stutthof bei Danzig und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Tätigkeit im Wachdienst »willentlich gefördert«. Der ehemalige SS-Mann hatte vor Gericht eine individuelle Schuld an Tötungen im Konzentrationslager bestritten. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal