+++ Zahlen & Fakten +++

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Neu: Arbeitgeber muss Zuschuss zahlen

Für ihre betriebliche Altersvorsorge bekommen Arbeitnehmer jetzt einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers. Das heißt: Wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung neu abgeschlossen und sieht die Zahlung in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds vor, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers zuschießen.

Dieser verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers gilt vorerst nur für Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Vereinbarungen ist der Arbeitgeber erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 zur Zahlung dieses Zuschusses verpflichtet.

Duschunfall auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

Ein Duschunfall während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall. Höchstpersönliche Verrichtungen wie Essen oder Duschen während einer Geschäftsreise oder auch an der Arbeitsstätte seien grundsätzlich nicht versichert, so das Thüringer Landessozialgericht (Az. L 1 U 491/18). Das Duschen habe im konkreten Fall »nicht im sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Projektleiter« gestanden. Im verhandelten Fall war ein Beschäftigter während einer Dienstreise nach dem Duschen im Hotel auf dem Fußboden ausgerutscht und hatte sich das Knie verletzt.

Mindestlöhne in EU-Staaten gestiegen

Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sind laut einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung innerhalb eines Jahres kräftig angehoben worden. Im Durchschnitt stiegen sie in den 22 EU-Ländern mit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze um 4,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation sind es noch 2,7 Prozent. Der deutsche Mindestlohn liegt mit 9,19 Euro pro Stunde deutlich unter den Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Eurostaaten. Diese betragen mindestens 9,66 Euro. In Frankreich liegt der Mindestlohn bei über 10 Euro, in Luxemburg sogar bei 11,97 Euro.

Wer nebenberuflich selbstständig sein will

Wer sich erst mal »nur« nebenberuflich selbstständig macht, sollte bei der Kalkulation von Honoraren oder Preisen gleich den finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Risiken eines Selbstständigen berücksichtigen. Dazu gehören unbezahlte Krankheits- und Urlaubstage, die alleinige Übernahme der Sozialversicherung, der fehlende Anspruch auf Arbeitslosengeld und vieles mehr.

Ein neuer Ratgeber »Nebenberuflich selbstständig« der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Preiskalkulation und hilft bei Themen wie etwa Buchhaltung, Marketing und Werbung oder Haftung. Der 160-seitige Ratgeber kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter (0211) 38 09-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der bundesweiten Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich. Agenturen/nd

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