nd-aktuell.de / 06.03.2019 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

Gekaufte Bewertungen können unlauter sein

Frankfurt am Main. Amazon darf gegen Anbieter vorgehen, die gekaufte Produktbewertungen auf dem Onlineportal nicht kenntlich machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dass Bewertungen, die ihren »kommerziellen Zweck« nicht kenntlich machen, unlauter sind. Amazon hatte gegen ein Bewertungsportal geklagt, das Tester an Produktanbieter vermittelt. Die Tester schreiben eine Rezension zum Produkt - und dürfen es im Gegenzug behalten. Die Bewertungen stellt das Portal automatisch bei Amazon ein - allerdings ohne Hinweis auf den vermögenswerten Vorteil des Testers. Das könnten die Verbraucher ohne einen entsprechenden Hinweis nicht selbstständig erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AFP/nd