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Wolfgang Hübner über eine richtige, aber sehr späte Entscheidung
Es war wie so oft: Nicht Politiker haben aktiv gehandelt, weil sie ein Problem erkannten, sondern sie mussten von der Justiz dazu gedrängt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte es im Februar für grundgesetzwidrig erklärt, Menschen von Bundestags- und Europawahlen auszuschließen, die zur Erledigung ihrer alltäglichen Angelegenheiten voll betreut werden müssen. Seit Jahrzehnten war dieser Aussc...
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