Zur Berechnung des Schadenersatzes im Rahmen der mangelhaften Bauüberwachung
Baurecht - vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Darauf verweist die Frankfurter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helene-Monika Filiz, Präsidentin des Verbandes Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht (VBMI) mit Sitz in Kiel.
Im Rahmen einer Schadenersatzklage hatte der BGH zu prüfen, wie sich Schadenersatzansprüche berechnen, die sich auf eine mangelhafte Bauüberwachung seitens des beauftragten Architekten ergeben.
Zum Hintergrund
Der Kläger ließ auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienhaus erbauen. Im Hinblick auf die erforderlichen Architektenleistungen wurde ein Architektenbüro beauftragt. Zu dem Auftragsumfang gehörte auch die Bauüberwachung.
Es wurde der Planung entsprechend eine Ausschreibung des beklagten Architekten getätigt, die mit der Aufbringung eines Wäremedämmverbundsystems (WDVS) durch ein qualifiziertes Werkunternehmen beinhaltete. Der Kläger nahm selbst die Arbeiten ab.
Alsdann wurde ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet...
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