Öffentliche Hand kann Busverkehr betreiben

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Die öffentliche Hand kann Bus- und Straßenbahnlinien in Eigenregie betreiben. Eine Ausschreibung sei nicht erforderlich, wenn das beauftragte Unternehmen in kommunaler oder staatlicher Kontrolle ist, geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Es ging um zwei Fälle aus Nordrhein-Westfalen. Laut dem EuGH gelten bestimmte Neuregelungen für Eisen- und U-Bahnen hier nicht. Als Konsequenz greifen die Regeln des allgemeinen Vergaberechts, laut dem eine Direktvergabe zulässig ist, wenn das beauftragte Unternehmen vollständig in öffentlicher Hand liegt. AFP/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal