Verklag den Staat!

Netzwoche: Hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, wissenschaftliche Arbeiten von Ministerien und diesen unterstellten Einrichtungen einzusehen?

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, wissenschaftliche Arbeiten von Ministerien und diesen unterstellten Einrichtungen einzusehen? Im Prinzip ja. Aber eben nur theoretisch. Ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Initiative FragDenStaat.de zeigt, dass die Bundesregierung noch immer Schwierigkeiten mit der Transparenz im digitalen Zeitalter hat. Auslöser für die juristische Auseinandersetzung ist eine aus dem Jahr 2015 stammende Stellungnahme des BfR zum Glyphosat-Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung.

FragDenStaat hatte sich das sechs Seiten dünne Dokument keinesfalls über einen Whistleblower besorgt, sondern sich amtlich vollkommen offiziell auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom BfR schicken lassen. Das Gesetz besagt, dass jeder Bürger ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden hat.

Und weil die Transparenzinitiative es als ein sinnvolles Ziel ansieht, dass der Staat »zentrale Informationen der Demokratie von sich aus« veröffentlicht und der Einzelne nicht erst umständlich danach fragen muss, stellte das Portal die Stellungnahme ins Internet. Das dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordnete BfR schickte daraufhin seine Anwälte los und den Betreibern von FragDenStaat eine Unterlassungserklärung ins Haus, wonach das Gutachten von der Website wieder verschwinden müsse.

Die Begründung liest sich wie aus einer Zeit, als es das Internet noch nicht gab: Demnach habe die Initiative das Dokument privat nutzen, aus Urheberrechtsgründen aber nicht veröffentlichen dürfen. »Es ist beschämend zu sehen, dass das Landwirtschaftsministerium das Urheberrecht missbraucht, um unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken«, erklärt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. Die Initiative reichte ihrerseits Klage ein, um zu klären, ob sie das Gutachten veröffentlichen darf. Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesinstitut mit juristischen Mitteln gegen die Veröffentlichung des Gutachtens vorgeht, wie Markus Reuter auf netzpolitik.org berichtet.

Bereits Ende 2015 hatte sich der MDR kritisch mit dem Gutachten beschäftigt und dieses online zur Verfügung gestellt. Auch den TV-Sender mahnte das BfR aus Urheberrechtsgründen ab; der Rechtsstreit kostete die Behörde rund 78 000 Euro. Besonders absurd: Noch während das Verfahren lief, war das Gutachten bereits an anderer Stelle frei zugänglich geworden. Bis heute ist es auf der Website der Internationalen Agentur für Krebsforschung abrufbar. Dennoch bekam das BfR damals sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Köln recht.

Vor dem EuGH wird derzeit ein ähnlicher Fall verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob die »Westdeutsche Allgemeine Zeitung« die sogenannten Afghanistan-Papiere des Verteidigungsministeriums veröffentlichen durfte. Auch hier beruft sich der Bund auf angeblich geltendes Urheberrecht. Bereits Ende letzten Jahres ließ der Generalanwalt des EuGH durchblicken, dass das Urheberrecht nicht dazu genutzt werden dürfe, um die freie Berichterstattung zu behindern. Ein Urteil steht noch aus.

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