Bundesligaklubs müssen bald zahlen

Die Bundesländer dürfen grundsätzlich von Fußballklubs Polizeikosten einfordern.

  • Frank Hellmann
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Was vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden wird, findet die Öffentlichkeit in der Regel nur bedingt spannend. Jedenfalls hatte es noch nie einen Livestream gebraucht, um ein Urteil zu übertragen. Der deutsche Fußball hat nun ein Novum produziert und einen Richterspruch auf ein neues öffentliches Niveau gehoben: Am Freitag verkündete der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier zwar noch kein abschließendes Urteil. Der Profifußball darf aber grundsätzlich an zusätzlichen Polizeikosten beteiligt werden.

Es ging im Kern darum, ob die vom Bundesland Bremen an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) geschickten Gebührenbescheide für die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte bei Risikospielen zulässig waren. Das entsprechende Landesgesetz ist rechtlich nicht anzufechten, stellte das Gericht klar. Nur bei der Prüfung, wie viel Geld die DFL genau zahlen muss, soll das Oberverwaltungsgericht Bremen, an das der Fall zurückverwiesen wu...


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