nd-aktuell.de / 03.04.2019 / Politik

Mit Bußgeld gegen Schulstreik

Ein Münchner Gymnasium droht mit Bußgeld, wenn sich Schüler an Fridays for Future-Demonstrationen beteiligen / Weitere Schulen könnten sich anschließen

München. Der Schulleiter eines Münchner Gymnasiums hat angekündigt, künftig Bußgelder gegen Schüler*innen zu verhängen, die sich an Fridays for Future-Demonstrationen beteiligten. Einem Bericht des »Bayrischer Rundfunk« zufolge schrieb Wolfgang Hansjakob, Direktor des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums, in einem internen Rundbrief, er werde in Zukunft Anzeige erstatten um das Fehlen am Unterricht zu unterbinden. Eltern hatten ihre Kinder vermehrt für die freitäglichen Klimastreiks von der Schule freigestellt.

Über die möglichen Maßnahmen habe sich Hansjakob auch mit anderen Schulen verständigt. Diese könnten sich dem Vorgehen anschließen. »Wir können uns nicht auf Dauer gegen das Gesetz stellen«, erklärte der Schulleiter sein Vorgehen laut »Süddeutsche Zeitung«. Er unterstütze das Anliegen des Klimaschutzes, forderte die Schüler*innen im »BR« aber auf, sich stattdessen im Rahmen der Schule, in ihrer Freizeit und in ihrem persönlichen Verhalten dafür zu engagieren.

Der Schüler*innensprecher des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums, Marius Antonini, bezeichnete die angekündigten Bußgelder als drakonisch. Die Münchner Fridays-for-Future-Gruppe rief auch für kommenden Freitag wieder zur Demonstration auf und twitterte: »Wir streiken weiter, egal welche Repressionsmaßnahmen sich noch ausgedacht werden. Denn wir sind viele und stehen alles gemeinsam durch, egal ob Verweise oder Bußgelder!«

Rechtlich sind für das Schuleschwänzen Bußgelder von bis zu 1000 Euro möglich. Laut »SZ« hatte ein Lehrer der Schule von 350 Euro gesprochen, woraufhin Schüler*innen vergangenen Freitag wieder zurück in ihre Klassenzimmer gingen.

Einem Gutachten der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik zufolge, sind Bußgelder gegen Fridays-for-Future-Aktivist*innen jedoch rechtlich fragwürdig. Artikel 86 des bayrischen Gesetzes über Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen sieht Sanktionen nur vor, wenn der Bildungs- und Erziehungsauftrag gefährdet ist. Zudem seien zwei oder drei Schulstunden pro Woche noch nicht genug Fehlzeit, um Bußgelder zu rechtfertigen. luz