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»Am liebsten hätte man mich für vogelfrei erklärt«

Wie Kristina Hänel vor die Schranken des Gerichts geriet und warum sie weiter gegen die entwürdigenden Paragrafen 218 und 219a kämpft

Kristina Hänel wurde vorgeworfen, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Auf Grundlage des Paragrafen 219a wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein Interview mit der Ärztin aus Gießen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116178.kristina-haenel-am-liebsten-haette-man-mich-fuer-vogelfrei-erklaert.html

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