Der Hausflur als Abstellraum?

Mietrecht

Zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung gehört nicht der Gebrauch von Treppenhaus und Flur als Abstellfläche. Zudem kann es der Vermieter aus Brandschutzgründen untersagen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az. 4 C 143/17) entschieden.

Worum ging es vor Gericht?

Die Mieter einer Berliner Wohnung hatten im Hausflur vor ihrer Wohnungstür ein hölzernes Schuhregal und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin forderte sie auf, beides zu entfernen: Die Gegenstände versperrten die Fluchtwege und obendrein erhöhe sich dadurch die Brandgefahr. Die Mieter wollten das nicht einsehen und beriefen sich schließlich darauf, dass sie aus Gesundheitsgründen gar nicht in der Lage seien, d...


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