nd-aktuell.de / 10.04.2019 / Klima und Wandel

Enteignung für Kohle

Hätte es in Vergangenheit und Gegenwart keine Enteignungen gegeben, die Bundesrepublik würde wohl spielend ihre Klimaziele schaffen

Lorenz Gösta Beutin

Der Streit darüber, ob Enteignungen für bezahlbare Mieten in Berlin ein Weg sind, um die Hauptstadt aus den Klauen der Immobilien-Geier zu entreißen, schlägt immer höhere Wellen. Nach den Massenprotesten in vielen deutschen Städten[1] am Wochenende gegen den Mietenwahnsinn und einem Unterschriften-Rekordstart[2] der Bürgerinitiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« setzt sich heute die hohe Politik mit der »E-Frage« auseinander. Gleich drei Fraktionen im Bundestag haben die Debatte um Grundgesetz und Vergesellschaftung für diesen Mittwoch auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Lager sind fast klar: Die LINKE will den Grundgesetz-Artikel 14 und 15 anwenden. Die Grünen sind sich noch nicht ganz sicher. Die FDP zieht für die marktradikale Phalanx[3] aus Großer Koalition und AfD gegen die Allgemeinwohl-Paragraphen ins Feld. Wollte sie in einer Aktuellen Stunde noch über »Upload-Filter« debattieren, änderte sie das Thema kurzfristig auf »Keine Enteignung - Wohnraummangel durch Neubau lösen«. Das Sozialismus-Gespenst geht um, so würde die Anwendung des Grundgesetzes »Milliarden« an Entschädigungen kosten, werden irrwitzige Fantasie-Summen in den öffentlichen Äther posaunt. Der »Wohnungsmarkt« werde die steigenden Mieten und die Wohnungsnot schon irgendwie in den Griff bekommen, wird der Miethai zum Rettungsschwimmer gemacht.

Das ist schon verrückt. Hätte es in Vergangenheit und Gegenwart keine Enteignungen gegeben, die Bundesrepublik würde wohl spielend ihre Klimaziele schaffen. Aber eins nach dem anderen. Das Grundgesetz liest sich so schön, dass Artikel 14 zunächst in seiner ganzen Länge zu lesen ist: »(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.« Artikel 15, auf das sich die Volksentscheid-Initiatoren berufen: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.«

Seit Gründung der Bundesrepublik wird in Deutschland fleißig enteignet. Für den Braunkohle-Tagebau Garzweiler wurden im Rheinland über 125.000 Frauen, Männer und Kinder umgesiedelt, sie verloren ihre Heimat, ihre Dörfer werden bis heute abgebaggert. Das alles geschah mit dem Zwang des Grundgesetzes und dem Bergrecht. Begründet wurde die vom Bagger gefressene Erde mit dem »Wohle der Allgemeinheit«, der Sicherstellung einer billigen und sicheren Stromversorgung. Bis heute ist Deutschland der größte CO2-Verursacher in Europa und historisch einer der größten Klimasünder.

Auch für die über 15.000 Autobahnkilometer, und damit eines der engsten Verkehrsnetze der Welt, wurden tausende von Bauern und Hausbesitzern enteignet. Heute sind es die erdölverbrennenden Autos, die dem Klima ungebremst einheizen, ein Umlenken ist im »Autoland Deutschland« nicht in Sicht. Ob beim Flughafenbau bei der Verlängerung der Startbahn Finkenwerder für Airbus-Fabrik in Hamburg (SPD-Kanzler Schröder ließ für die Enteignung extra das Luftverkehrsgesetz ändern) oder der Möglichkeit der Bankenverstaatlichung (Merkel: »alternativlos«) während der Finanzkrise 2009. Ist der politische Wille da, sind Enteignungen kein Problem.

Ins Grundgesetz geschrieben wurde die Vergesellschaftungs-Klausel im Parlamentarischen Rat einst auch von der Partei, die heute die Kanzlerin stellt: Der CDU. Damals, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, waren die Folgen enthemmter Kapitalakkumulation noch deutlich vor Augen, »Ziel aller Wirtschaft ist die Bedarfsdeckung des Volkes«, hieß es im Ahlener Programm der Christdemokraten in NRW von 1947. »Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden«, will man rückblickend fast zum CDU-Wähler werden. »Verhinderung der Zusammenballung wirtschaftlicher Kräfte in der Hand von Einzelpersonen, von Gesellschaften, privaten oder öffentlichen Organisationen, durch die die wirtschaftliche oder politische Freiheit gefährdet werden könnte«, forderte die Kanzlerinnen-Partei damals auch die »Vergesellschaftung der Bergwerke.« Wie kurz doch das Geschichtsgedächtnis ist! Statt erschwinglicher Mieten und genügend Wohnungen, statt Allgemeinwohl und Umweltschutz steht heute das vor allem das gute Klima fürs Kohlemachen ganz oben auf dem Programm.

Lorenz Gösta Beutin ist Energie- und Klimapolitiker der Linken im Bundestag und Sprecher seiner Partei in Schleswig-Holstein.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116222.mieterprotest-es-braucht-ein-starkes-symbol.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116318.deutsche-wohnen-co-enteignen-initiative-startet-fulminant-durch.html
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116351.mietenwahnsinn-enteignung-und-entgeisterung.html