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Das Bankgeheimnis soll geschützt werden

Der Whistleblower Rudolf Elmer erzählt, warum die Schweizer Justiz gegen die Cum-Ex-Whistleblower vorgeht

Das Bezirksgericht Zürich fällt diesen Donnerstag im Cum-Ex-Prozess ein Urteil gegen drei Whistleblower. Doch auf der Anklagebank sitzen die Falschen. Nicht die Hinweisgeber, sondern die Akteure im Steuerskandal sollten verurteilt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1116507.cum-ex-das-bankgeheimnis-soll-geschuetzt-werden.html

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