»Die Falschen stehen vor Gericht«

Drei Whistleblowern drohen Haftstrafen, weil sie Verwicklungen einer Privatbank in Cum-Ex-Deals offenlegten

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 4 Min.

So richtig Lust hat man hierzulande offenbar nicht, den größten Steuerskandal der Nachkriegsgeschichte juristisch aufzuarbeiten. Zumindest fehlt dafür das Personal. Wie jüngst bekannt wurde, drohen viele Vergehen im Rahmen des Cum-Ex-Skandals zu verjähren. Schlicht, weil es nicht genügend Steuerfahnder gibt, die ermitteln. So hat die Staatsanwaltschaft Köln mittlerweile Ermittlungen in 50 umfangreiche Komplexen eingeleitet, die sich gegen 200 Beschuldigte richten. Es geht bei den Fällen um einen Steuerschaden von bis zu fünf Milliarden Euro. Doch gerade einmal 15 Steuerfahnder sollen damit befasst sein, obwohl es 30 bis 40 Beamte mehr bräuchte, um das kriminelle Treiben gerichtsfest aufzuarbeiten.

In der Schweiz sind da Staatsanwaltschaft und Fahndungsbehörden schon fleißiger. An diesem Donnerstag wird das Bezirksgericht Zürich nach nur drei Verhandlungstagen ein Urteil im Rahmen des Cum-Ex-Skandals fällen. Doch auf der Anklagebank sitzen keine Bänker, die in die dubiosen Aktiengeschäfte zu Lasten der Staatskassen rund um den Dividendenstichtag verwickelt waren. Stattdessen hat die Schweizer Staatsanwaltschaft den Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Eckart Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin angeklagt. Ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen dafür, dass sie die Verwicklungen der Privatbank in Cum-Ex-Geschäfte aufdeckten.

Das Bankgeheimnis soll geschützt werden
Der Whistleblower Rudolf Elmer erzählt, warum die Schweizer Justiz gegen die Cum-Ex-Whistleblower vorgeht

Hiesige Cum-Ex-Experten haben kein Verständnis für das Verfahren gegen Seith und Co. »Hier stehen die Falschen vor Gericht«, sagt Gerhard Schick dem »nd«. Es sei »überhaupt nicht« nachvollziehbar, dass die Schweizer Staatsanwaltschaft gleichzeitig eine Anzeige Seiths gegen die Privatbank liegen lasse. Schick war bis zum Jahreswechsel für die Grünen im Bundestag. Nun leitet er die Bürgerinitiative »Finanzwende«, mit der er eine Petition gestartet hat, in der er das Bundesverdienstkreuz für Seith fordert. Über 18 000 Unterstützer hat er dafür schon,.

Auch für Fabio De Masi wäre die Verleihung dieser Auszeichnung an Seith eine »starke Geste«. »Eckart Seith hat über seine anwaltlichen Pflichten hinaus die deutschen Behörden über schmutzige Steuergeschäfte aufgeklärt«, erläutert der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Dank ihm seien die kriminellen Cum-Ex-Deals in Deutschland bekannt geworden. »Nun ermitteln weltweit 14 Staatsanwaltschaften, um Milliarden an Steuergeldern zurückholen«, so De Masi.

Für Seith fing die Geschichte damit an, dass ihn der Drogeriegründer Erwin Müller anheuerte. Dieser hatte über die Schweizer Privatbank Sarasin Geld in einem Fonds angelegt, der auf Cum-Ex-Aktiendeals basierte. Weil die Bundesregierung Ende 2011 die Gesetzeslücke schloss, die diese Geschäfte ermöglichte, verlor Müller 45 Millionen Euro. Die wollte der Milliardär von der Schweizer Bank zurückhaben.

Seith fing an, für Müller zu ermitteln, er fuhr in die Schweiz. Dort traf er die jetzt mit ihm Angeklagten, die ihm schließlich Unterlagen der Bank zu ihren Cum-Ex-Geschäften übergaben. Der Wirtschaftsanwalt verwendete das Material in einem Prozess, den er für Müller führte. Letztlich entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht im vergangenen September, dass die Bank ihre Beratungspflicht verletzt habe und sie Müller das Geld zurückzahlen müsse. Der Kläger sei - auch aus damaliger Sicht - unzulänglich informiert worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Seith verwendete die Informationen, die er von den beiden Whistleblowern bekam, nicht nur vor Gericht. Er leitete sie auch an die zuständigen Behörden in Deutschland und der Schweiz weiter. Für Schick, der in der vergangenen Legislaturperiode für die Grünen im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestages saß, führte dies zu einer »Initialzündung« bei den Ermittlungen. »Bis dahin war nur abstrakt bekannt, dass es solche Geschäfte gab«, so Schick. Mit den Informationen von Seith hätten die Behörden erstmals das Puzzle zusammensetzen und konkret ermitteln können. Vor allem für die Staatsanwaltschaft in Köln, die federführend in der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ist, seien die Dokumente entscheidend gewesen.

In der Schweiz drohen dem Anwalt deswegen dreieinhalb Jahre Haft, seinen beiden Mitangeklagten jeweils drei Jahre und zehn Monate. Die beiden Whistleblower saßen zeitweise sogar in Untersuchungshaft. Was die Schweizer Staatsanwaltschaft ihnen vorwirft, ist starker Tobak: Wirtschaftsspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Verstoß gegen das Bankgeheimnis.

Seith jedoch ist stolz auf seinen Beitrag zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals. »Es gehört zum Besten, was mir in meiner jetzt 33-jährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt gelungen ist«, sagte er laut Nachrichtenagentur dpa beim Prozessauftakt.

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